10 Jahre Kölner Silvesternacht

10 Jahre nach Köln: Schluss mit der Toleranz für Frauenfeindlichkeit – 10 Forderungen

von | 31.12.25

Kölner Hauptbahnhof bei Nacht

Zehn Jahre nach der Kölner Silvesternacht 2015 ist klar: Unsere schwindende Freiheit bewahren wir nur, wenn wir endlich den Mut aufbringen, die Realität zu sehen und konsequent zu handeln. Tun wir das nicht, ist der freie öffentliche Raum für Frauen und Mädchen bald Geschichte.

Die Folgen verfehlter Migrations- und Integrationspolitik belasten schon längst besonders Frauen: mit Gewalttaten im öffentlichen Raum, mit sich in Kleidung und Verhalten abschottenden Parallelgesellschaften, raumgreifenden Zusammenballungen junger Männer und einer offen zur Schau getragenen Ablehnung zentraler Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit der in Europa hart erkämpften Frauenrechte.

Die Kölner Silvesternacht vor zehn Jahren war ein Menetekel dieser Entwicklung zu Lasten von Frauen und Mädchen. Und die seinerzeit viel zu spät einsetzende Reaktion von Stadt und Behörden ein Worst-Practice-Beispiel misslungener Analyse. Weder die berühmte „Armlänge Abstand“, noch eine bessere Beleuchtung oder Überwachungskameras hätten die hunderten Frauen geschützt, die zwischen Kölner Dom und Hauptbahnhof über Stunden bedrängt, begrapscht, beraubt und schlimmstenfalls vergewaltigt wurden.

Warum? Weil die Taten keine Zufälle waren und nicht erklärbar durch Alkohol, Traumatisierung oder „kulturelle Missverständnisse“. Die Sozialwissenschaftlerin Dr. Cheryl Benard analysierte schon 2017: Kein alkoholisches Getränk erklärt eine Gruppenvergewaltigung am helllichten Tag. Traumatisierung führt nicht zur gezielten Auswahl wehrloser Opfer. Kulturelle Unterschiede erklären keine systematische Missachtung der körperlichen Unversehrtheit von Frauen.

Stattdessen gibt es ein klares Motiv: Verachtung der westlichen Zivilisation. Europäer gelten als schwach, ihre Rechtsordnung als ausnutzbar, ihre Frauen als legitime Beute. Die somalische Autorin Ayaan Hirsi Ali hat es in ihrem Buch „Beute – Warum muslimische Einwanderung westliche Frauenrechte bedroht“ auf den Punkt gebracht: Frauen wird die Straße genommen.

Falsche Toleranz im Rechtsstaat

Ein solch massiver Angriff auf die Freiheit von Frauen müsste im Normalfall Gegenwehr hervorrufen. Oder anders gesagt: Ein konzertierter Versuch der Verdrängung von Frauen würde im Keim erstickt werden, gäbe es denn starke Gegenwehr. Doch Fehlanzeige. Die herrschenden politischen und medialen Instanzen üben sich bis heute in Schweigen oder sie kultivieren Entlastungsmythen. Bezeichnend, wie das einstige Qualitätsmedium Süddeutsche Zeitung jüngst im Nachruf auf Brigitte Bardot von „rechtsnationalen Eskapaden“ schwadronierte, weil die französische Schauspielikone ungeschönt das Scheitern islamischer Integration anprangerte.

Die nächste Instanz, die Frauen im Stich lässt, ist die Justiz. Die Journalistin Yvonne Kussmann dokumentiert in ihrem Portal aktuellinformiert.de anhand hunderter Fälle von Gewaltkriminalität durch nichtdeutsche Täter, wie die Justiz mit falscher Rücksichtnahme auf Täter Frauen erneut zu Opfern macht. Das ist nicht human, sondern rechtsstaatlich fatal. Insgesamt stößt der Rechtsstaat bei einem Teil dieser Täter *an Grenzen. Der ursprüngliche Zweck rechtsstaatlicher Strafverfahren ist die Resozialisierung der Täter in die Gesellschaft. Doch Resozialisierung setzt voraus, dass Täter die Grundregeln des Rechtsstaats anerkennen. Sie scheitert dort, wo Täter Frauenrechte, individuelle Freiheit und Rechtsgleichheit grundsätzlich ablehnen. Wo die Sozialisation antifreiheitlich ist, gibt es nichts zu resozialisieren.

Die angemessene Antwort kann hier nicht Wiedereingliederung heißen, sondern rechtsstaatlich begründete Abwehr, individueller Ausschluss und konsequente Gefahrenbegrenzung. Alkohol, Drogen oder psychische Auffälligkeiten dürfen keine Exkulpation sein. Es ist höchste Zeit für ein Umdenken und konsequentes Handeln. Nachfolgend unser Forderungskatalog.

Forderungskatalog 2026 – Schluss mit der falschen Toleranz

0. Vorrang der staatlichen Schutzpflicht

Der grundgesetzliche Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Freiheit und Bewegungsfreiheit von Frauen und Mädchen hat absoluten Vorrang vor allen migrations-, integrations-, aufenthalts- und täterbezogenen Erwägungen.
Wo dieser Vorrang nicht gilt, verliert der Rechtsstaat seine Legitimität.

1. Klare Trennung: Schutz für Integrationswillige – Null Toleranz für Gewalt

Rechtsstaatlich loyale, integrationswillige Zuwanderer, die unsere Gesellschaft bereichern, verdienen Respekt und Schutz.
Falsche Toleranz gegenüber Gewalttätern schadet zuerst ihnen und der gesamten Gesellschaft.

2. Keine Exkulpation bei Gewalt- und Sexualdelikten

Alkohol- oder Drogenkonsum, behauptete psychische Störungen, Traumatisierung oder „kulturelle Prägung“ dürfen bei Gewalt- und Sexualdelikten weder schuldmindernd noch strafmildernd berücksichtigt werden.
Wer handlungsfähig ist, trägt für sein Handeln Verantwortung.

3. Ende des Resozialisierungsautomatismus

Resozialisierung setzt die grundsätzliche Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung voraus.
Wo die Sozialisation antifreiheitlich ist, gibt es nichts zu resozialisieren.
In diesen Fällen haben Schutz der Allgemeinheit, Ausschluss nach individueller Tat und dauerhafte Gefahrenbegrenzung Vorrang.

3. Statusverwirkung bei schweren Straftaten

Nichtdeutsche Täter schwerer Gewalt- und Sexualdelikte verwirken nach rechtskräftiger Verurteilung ihren Aufenthaltsstatus.
Nach Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens sind sie aus dem gesellschaftlichen Raum zu entfernen, erforderlichenfalls einschließlich Abschiebung.
Schutz- und Aufenthaltsinteressen treten hinter den Schutz von Frauen und Mädchen zurück.

4. Vorläufige Maßnahmen im laufenden Verfahren

Bereits im laufenden Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sind konsequente Sicherungsmaßnahmen anzuordnen, wenn Wiederholungs-, Flucht- oder Gefährdungsrisiken bestehen:

  • Ingewahrsamnahme / gesicherte Unterbringung
  • Aufenthalts- und Kontaktverbote
  • engmaschige Überwachung

Der Staat hat Gefahren präventiv abzuwehren.

5. Rückgängigmachung der erworbenen Staatsangehörigkeit bei Täuschung

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist rückgängig zu machen, wenn sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde – insbesondere durch vorgetäuschte Verfassungstreue, falsche Angaben zu Identität, Alter, Vorstrafen oder Wertbindung.
Die Täuschung hebt die Einbürgerung ex tunc auf; sie ist kein schützenswerter Status.

6. Vorläufige staatsangehörigkeitsrechtliche Maßnahmen

Bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten sind prüfende vorläufige Maßnahmen im laufenden Verfahren zu ermöglichen bis hin zur rechtskräftigen Entscheidung über Aberkennung oder Rückgängigmachung – soweit verfassungs- und völkerrechtlich zulässig.

7. Kein Anspruch auf aufenthaltsrechtlichen Schutz bei systematischem Normbruch

Wer Frauenrechte, Rechtsgleichheit und individuelle Freiheit durch rechtskräftig festgestellte Taten systematisch angreift, kann nicht zugleich einen Anspruch auf aufenthaltsrechtlichen Schutz beanspruchen.
Der Rechtsstaat ist kein Selbstentwaffnungsinstrument.

8. Trockenlegung des Nährbodens

Milliardenschwer finanzierte Sozial- und Integrationsprogramme, die Gewalt relativieren, entschuldigen oder verdecken, sind einzustellen.
Die Förderung durch öffentliche Mittel ist auf Sicherheitsdurchsetzung, Strafverfolgung und klare Normvermittlung zu konzentrieren.

10. Politische Verantwortung

Wir fordern die Anerkennung der Realität: Der öffentliche Raum für Frauen und Mädchen verengt sich dort, wo Gefahren nicht benannt und rechtsstaatlich begrenzt werden.

Wir fordern Politikerinnen und Politiker in Bund, Ländern und Gemeinden auf, diese Realität von Frauen in Deutschland anzuerkennen.

2026 muss Schluss sein mit der falschen Toleranz. Die Sicherheit für Frauen ist Voraussetzung von Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

Frauenheldinnen e.V.
Ende des Jahres 2025

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