Aktion #UnsereMädchen

Zehn Forderungen für Schutzpflicht, Rechtsstaat und Respekt für Frauen

von | 23.01.26

Frauen protestieren zu 10 Jahre Kölner Silvesternacht

Gewalt gegen Frauen ist kein „Missverständnis“ und keine Frage von Ausreden. Der Staat hat die Pflicht, Freiheit und körperliche Unversehrtheit konsequent zu schützen – ohne Beschwichtigung und ohne falsche Toleranz. Mit unseren zehn Forderungen für 2026 formulieren wir, was jetzt nötig ist: Schutzpflicht zuerst. Konsequenz statt Relativierung. Respekt für Frauen und Mädchen.


0. Vorrang der staatlichen Schutzpflicht

Der grundgesetzliche Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Freiheit und Bewegungsfreiheit von Frauen und Mädchen hat absoluten Vorrang vor allen migrations-, integrations-, aufenthalts- und täterbezogenen Erwägungen.
Wo dieser Vorrang nicht gilt, verliert der Rechtsstaat seine Legitimität.


1. Klare Trennung: Schutz für Integrationswillige – Null Toleranz für Gewalt

Rechtsstaatlich loyale, integrationswillige Zuwanderer, die unsere Gesellschaft bereichern, verdienen Respekt und Schutz.
Falsche Toleranz gegenüber Gewalttätern schadet zuerst ihnen und der gesamten Gesellschaft.


2. Keine Exkulpation bei Gewalt- und Sexualdelikten

Alkohol- oder Drogenkonsum, behauptete psychische Störungen, Traumatisierung oder „kulturelle Prägung“ dürfen bei Gewalt- und Sexualdelikten weder schuldmindernd noch strafmildernd berücksichtigt werden.
Wer handlungsfähig ist, trägt für sein Handeln Verantwortung.


3. Ende des Resozialisierungs­­automatismus

Resozialisierung setzt die grundsätzliche Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung voraus.
Wo die Sozialisation antifreiheitlich ist, gibt es nichts zu resozialisieren.
In diesen Fällen haben Schutz der Allgemeinheit, Ausschluss nach individueller Tat und dauerhafte Gefahrenbegrenzung Vorrang.


4. Statusverwirkung bei schweren Straftaten

Nichtdeutsche Täter schwerer Gewalt- und Sexualdelikte verwirken nach rechtskräftiger Verurteilung ihren Aufenthaltsstatus.
Nach Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens sind sie aus dem gesellschaftlichen Raum zu entfernen, erforderlichenfalls einschließlich Abschiebung.
Schutz- und Aufenthaltsinteressen treten hinter den Schutz von Frauen und Mädchen zurück.


Vorläufige Maßnahmen in laufenden Verfahren

5. Vorläufige Maßnahmen im laufenden Verfahren

Bereits im laufenden Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sind konsequente Sicherungsmaßnahmen anzuordnen, wenn Wiederholungs-, Flucht- oder Gefährdungsrisiken bestehen:

  • Ingewahrsamnahme / gesicherte Unterbringung
  • Aufenthalts- und Kontaktverbote
  • engmaschige Überwachung

Der Staat hat Gefahren präventiv abzuwehren.


Rückgängigmachung der erworbenen Staatsbürgerschaft bei Täuschung

6. Rückgängigmachung der erworbenen Staats­angehörig­keit bei Täuschung

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist rückgängig zu machen, wenn sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde – insbesondere durch vorgetäuschte Verfassungstreue, falsche Angaben zu Identität, Alter, Vorstrafen oder Wertbindung.
Die Täuschung hebt die Einbürgerung ex tunc auf; sie ist kein schützenswerter Status.


Vorläufige staatsangehörigkeitsrechtliche Maßnahmen

7. Vorläufige staats­angehörig­keits­rechtliche Maßnahmen

Bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten sind prüfende vorläufige Maßnahmen im laufenden Verfahren zu ermöglichen bis hin zur rechtskräftigen Entscheidung über Aberkennung oder Rückgängigmachung – soweit verfassungs- und völkerrechtlich zulässig.


Kein Anspruch auf aufenthaltsrechtlichen Schutz bei systematischem Normbruch

8. Kein Anspruch auf aufenthaltsrechtlichen Schutz bei systematischem Normbruch

Wer Frauenrechte, Rechtsgleichheit und individuelle Freiheit durch rechtskräftig festgestellte Taten systematisch angreift, kann nicht zugleich einen Anspruch auf aufenthaltsrechtlichen Schutz beanspruchen.
Der Rechtsstaat ist kein Selbstentwaffnungsinstrument.


Tockenlegung des Nährbodens

9. Trockenlegung des Nährbodens

Milliardenschwer finanzierte Sozial- und Integrationsprogramme, die Gewalt relativieren, entschuldigen oder verdecken, sind einzustellen.
Die Förderung durch öffentliche Mittel ist auf Sicherheitsdurchsetzung, Strafverfolgung und klare Normvermittlung zu konzentrieren.


10. Politische Verantwortung

Wir fordern die Anerkennung der Realität: Der öffentliche Raum für Frauen und Mädchen verengt sich dort, wo Gefahren nicht benannt und rechtsstaatlich begrenzt werden.

Wir fordern Politikerinnen und Politiker in Bund, Ländern und Gemeinden auf, diese Realität von Frauen in Deutschland anzuerkennen.

2026 muss Schluss sein mit der falschen Toleranz. Die Sicherheit für Frauen ist Voraussetzung von Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

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