Der Verein Frauenheldinnen e.V. kritisiert den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf zur Neufassung des § 232 StGB („Menschenhandel“) als unzureichend und potenziell irreführend. Der Entwurf führt erstmals die „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“ als Tatbestand des Menschenhandels ein – ohne jedoch klarzustellen, dass Leihmutterschaft in Deutschland bereits als solche verboten ist und regelmäßig selbst eine Form der Ausbeutung darstellt.
„Das Bundesjustizministerium darf keine Leihmutterschaft durch die Hintertür normalisieren,“
erklärt Eva Engelken, Vorsitzende von Frauenheldinnen e.V.
„Indem der Entwurf so formuliert ist, als sei Leihmutterschaft eine grundsätzlich erlaubte Tätigkeit, die unter Umständen ausgenutzt werden kann, verwischt er die klare Rechtslage. Leihmutterschaft ist in Deutschland aus gutem Grund verboten – weil sie Frauenkörper instrumentalisiert und Kinder zur Ware macht.“
Nach geltendem Recht (Adoptionsvermittlungsgesetz und Embryonenschutzgesetz) sind Werbung, Vermittlung und Anbahnung von Ersatzmutterschaften strafbar. Der Gesetzentwurf des BMJ erweckt jedoch den Eindruck, als müsse erst eine zusätzliche Ausbeutung
hinzukommen, damit Leihmutterschaft strafrechtlich relevant wird.
Bitte Klartext!
Der Verein fordert deshalb eine eindeutige sprachliche Anpassung im Gesetz:
Statt:
„Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“
muss der Gesetzgeber klar formulieren:
„Ausbeutung durch Leihmutterschaft“.
Nur so werde deutlich, dass Leihmutterschaft selbst eine Form der Ausbeutung ist – und nicht als grundsätzlich legitime Praxis erscheint, bei der lediglich besonders extreme Fälle strafbar sein sollen.
Eva Engelken warnt:
„Wer die Ausbeutung verbietet, aber die Praxis dahinter unausgesprochen normalisiert, öffnet die Tür für Lobbyismus und später für eine ‚regulierte‘ Leihmutterschaft. Das wäre ein Verrat an Frauen und Kindern.“
Frauenheldinnen e.V. fordert das BMJ daher auf, den Gesetzestext zu präzisieren und gleichzeitig seine politische Verantwortung wahrzunehmen:
Keine Legalisierung durch sprachliche Hintertüren.
Keine Normalisierung eines Geschäftsmodells, das UN-Expertinnen als „strukturelle Gewalt“ bezeichnen. Der Verein verweist zudem auf den UN-Bericht der Sonderberichterstatterin Reem Alsalem (2025), der festhält, dass Leihmutterschaft – egal ob „kommerziell“ oder angeblich „altruistisch“ – grundsätzlich Frauen und Kinder gefährdet und weltweit abgeschafft werden müsse.
Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom 20. Oktober „zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der
sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712“
§ 232 Menschenhandel
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer zum Zwecke der
Ausbeutung eine andere Person unter Einsatz eines unlauteren Mittels (Absatz 2) oder eine
andere Person unter einundzwanzig Jahren anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder
aufnimmt. Ausbeutung im Sinne des Satzes 1 umfasst
[…]
5. die Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft, […].
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Menschenhandel.html

