Analyse von Eva Engelken
Wir müssen endlich aufhören, über Leihmutterschaft zu sprechen, als ginge es um niedliche Babys für arme kinderlose Paare, deren Kinderwunsch wir aus Mitgefühl erfüllen sollten.
Es geht nicht um mildtätiges Handeln. Worüber wir sprechen sollten, ist die Kommodifizierung des weiblichen Körpers – in einer Welt, in der Frauenkörper Brutkästen und Babys Handelsware sind, und deren Produktions- und Lieferketten rund um den Globus führen. Das Produkt, das wirtschaftlich nutzbar gemacht wird, ist die weibliche Reproduktionsfähigkeit.
Die erste moderne Leihmutterschaft ist noch nicht so lange her. Öffentlich bekannt wurde der Fall von „Baby M“ 1986 in den USA.1 Er war noch eine ethische Ausnahmeerscheinung. 40 Jahre später sind Eizellspende und Leihmutterschaft Rohstoffe bzw. Fertigungsstraßen einer weltweit boomenden Reproduktionsindustrie.
Der Markt wächst, denn es gibt in den reicheren Ländern zahlungskräftige Nachfrage und in Schwellenländern in Südamerika und Asien Frauen, die wirtschaftlich unter Druck stehen.
Wie bei der Prostitution argumentieren die Befürworter, dass die Leihmutterschaft eine gute und vor allem freiwillige Sache sei. Aber auch bei der Prostitution wissen wir, dass Armut und Ungleichheit eine ökonomische Zwangslage schaffen. Der Markt nutzt aus, was Menschen notgedrungen anbieten.
Die Frage, die sich vor allem Frauen und Mütter stellen könnten, lautet: Wollen wir das?
Sind wir einverstanden, dass unsere oft ärmeren Schwestern als mietbare Brutkästen dienen? In der Sprache der Nutznießer: als reproduktive Dienstleisterinnen?
Sind wir d’accord, dass Schwangerschaft zur Dienstleistung erklärt wird, die man grenzüberschreitend kaufen und verkaufen kann?
Wir erinnern uns: Bei der Prostitution ist es der globalen Sexindustrie erfolgreich gelungen, die bezahlte Zurverfügungstellung weiblicher Geschlechtsteile als Sexarbeit zu framen, die selbstbestimmt und empowernd angeboten werden kann.
Wollen wir das Gleiche für Schwangerschaft und Geburt? Darf die Babyproduktion ein ökonomisch lukratives Geschäftsmodell sein? Oder sagen wir: Hier verläuft eine Grenze?
Die rechtliche Lage: klar im Prinzip, fragil in der Praxis
In Deutschland sind zentrale Ausprägungen von Leihmutterschaft und Eizellspende nach wie vor strafbewehrt verboten. Das Embryonenschutzgesetz von 19912 untersagt Mitwirkungshandlungen von Ärzten ebenso wie Vermittlung und Werbung. Die gesetzgeberische Wertentscheidung ist bislang eindeutig: Schwangerschaft soll nicht zur Dienstleistung, das Kind nicht zum Vertragsgegenstand werden. Man will die geteilte Mutterschaft vermeiden, die entsteht, wenn rechtliche Mutter und gebärende Mutter nicht dieselbe Person sind.
Doch in der Praxis haben sich auch in Deutschland Umgehungsstrukturen etabliert. Leihmutterschaft wird im Ausland organisiert, während Beratung, Anbahnung und „Prozessmanagement“ faktisch auch in Deutschland vorbereitet oder beworben werden. Der Ort dafür sind sogenannte Kinderwunschmessen wie „Wish for a Baby“ oder, nur für schwule Männer: „Men having Babies“. Über Anerkennungs- und Abstammungsfragen gelangen die in ausländischer Leihmutterschaft produzierten Kinder anschließend in die deutsche Rechtsordnung.
So entsteht eine paradoxe Situation: Im Prinzip verboten, faktisch normalisiert. Das ist rechtsstaatlich bedenklich. Wenn die Verbotsnormen nicht mehr durchgesetzt werden, verlieren sie ihre Schutzfunktion. Der Verein Frauenheldinnen e.V. prozessiert daher, um die Messen in Deutschland untersagen zu lassen.
Das Kind mit Preisschild
Was bedeutet es für ein Kind, wenn seine Existenz Ergebnis eines Vertrags ist? Welche Auswirkungen hat es, wenn vorgeburtliche Diagnostik, Geschlecht, Gesundheitszustand vertraglich geregelt sind?
In Ländern mit kommerzieller Leihmutterschaft gehören Mehrlingsreduktionen und Abbruchklauseln zur Vertragsrealität. Entspricht ein Kind „nicht den Erwartungen“ oder hat das falsche Geschlecht hat, wird es in der Logik der Verträge zu einer fehlerhaften Ware. Diese muss entsorgt werden. Wo landen die Kinder, wenn sich die Bestelleltern weigern es abzunehmen, vielleicht, weil es behindert ist? Wollen wir eine Ordnung, in der Kinder faktisch wie bestellte Ware behandelt werden?
Ist alles gut, wenn die bestellten Kinder ordnungsgemäß an die Bestelleltern ausgeliefert werden? Die Bindungsforschung ist eindeutig: Die neun Monate im Mutterleib prägen. Epigenetik und Traumaforschung weisen darauf hin, dass Stress und Bindungsstörungen entstehen, wenn das Neugeborene unmittelbar von der Mutter getrennt wird. Das ist kein neutraler Verwaltungsakt, sondern ein radikaler Eingriff in die menschliche Entwicklung. Wer Leihmutterschaft befürwortet, muss sich dieser Realität stellen.
Parallele zur Prostitution: Legalisierung hilft den Frauen nicht
Befürworter der Leihmutterschaft argumentieren gerne, dass die Auswüchse der Leihmutterschaft – vor allem die wirtschaftliche Ausbeutung oder Traumatisierung von Mutter und Baby – vermieden werden könnten, würde man dem Ganzen einen rechtlichen Rahmen geben. Damit versuchen sie, eine Legalisierung in Deutschland zu begründen. Doch das Argument zieht nicht.
Auch bei der Prostitution wurde die Abschaffung der Sittenwidrigkeit als Fortschritt verkauft. Die Legalisierung der Prostitution sollte den betroffenen Frauen ermöglichen, sich sozial zu versichern und der „Stigmatisierung als Hure“ zu entgehen, so seinerzeit die Förderinnen, vor allem aus der Partei der Grünen, die das Prostitutionsgesetz von 2002 vorantrieben. Was herauskam, zeigte sich nach Inkrafttreten des Gesetzes. Es gab nunmehr legale Geschäftsmodelle mit Großbordellen, Flatrate-Ficken und Gangbang-Partys. Die nun nicht mehr sittenwidrigen Zuhälter durften in Talkshows sprechen, und Deutschland wurde zum Anziehungspunkt für den Menschenhandel mit jungen Frauen aus wirtschaftlich notleidenden osteuropäischen Staaten. Wollen wir denselben Weg bei der Reproduktion gehen?
„Altruistisch“ – das trojanische Pferd
Hört man den Befürwortern einer Liberalisierung von Leihmutterschaft und Eizellspende in Deutschland zu, hört man oft: Aber wir wollen doch nur die altruistische Leihmutterschaft. Keine Bezahlung, nur Aufwandsentschädigung. Keine Ausbeutung, nur Hilfe der selbstlos agierenden Leihmutter für das arme kinderlose Paar.
Doch der sogenannte Altruismus, lateinisch für Selbstlosigkeit, ist ein trojanisches Pferd. Denn die Struktur bleibt dieselbe. Es gibt die vertragliche Verpflichtung zur Herausgabe des Kindes. Es gibt die planmäßige Trennung des Neugeborenen von seiner Mutter. Es sind Agenturen beteiligt, die alle Akteure miteinander verbinden: Mutter, Eizellspenderin, Klinik, Bestelleltern und Juristen. In der Regel wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Ökonomischer Druck im Hintergrund ist nicht auszuschließen. Und ob Gehalt oder „Aufwandsentschädigung“ – es bleibt dabei: Reproduktionsfähigkeit wird funktionalisiert.
Aktuelle politische Dynamik: Eizellspende als Weichenstellung
Besorgniserregend ist, dass sich derzeit der politische Rahmen verschiebt. In der CDU wird die Legalisierung beziehungsweise Regulierung der bislang verbotenen Eizellspende diskutiert – offiziell getrennt von der Leihmutterschaft.3
Doch diese Trennung ist strukturell fragwürdig, denn die Eizellspende ist eine Annexdienstleistung der Leihmutterschaft. Die Eizellspende wird als Hilfe für ungewollt kinderlose Frauen verkauft. Kritikerinnen weisen jedoch darauf hin: Ohne Eizellspende keine Leihmutterschaft. Wer den ersten Schritt geht, verschiebt die rechtliche Grenze.
Und das gestattet die Infrastruktur für die Reproduktionsindustrie, für Kliniken, Register, Labore und medizinische Prozesse. Die Tür wird geöffnet, um reproduktive Substanz zu übertragen. Und wer will eine Grenze ziehen zwischen befruchteter Eizelle und Embryo?
Damit wird eine Entwicklung vorbereitet, bevor die eigentliche gesellschaftliche Debatte geführt ist.
Menschenwürde, christliches Menschenbild, Grundgesetz
Unser Grundgesetz beruht auf der Idee, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Unser kulturelles Menschenbild, geprägt durch unsere christliche Tradition, versteht den Menschen nicht als Ware. Was heißt es vor diesem Hintergrund, wenn Verträge über Entstehung und Herausgabe eines Menschen geschlossen werden?
Die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem fordert die weltweite Ächtung der Leihmutterschaft, nicht aus religiösem Eifer, sondern aus menschenrechtlicher Perspektive. Sie vergleicht sie in ihrer strukturellen Logik mit Formen des Sklavenhandels über menschliche Körper. Ist das wirklich so abwegig?
Kollateralschäden, über die niemand gerne spricht
Die als Leihmutterschaft verbrämte Ausnutzung von Müttern produziert eine Fülle von Nebenwirkungen, über die in Hochglanzmagazinen kaum gesprochen wird: Psychische Konflikte der Frauen, die ein Kind austragen und abgeben. Ungeklärte Identitätsfragen der Kinder, wirtschaftliche Ausbeutung, sowie ein fragwürdiges Rechtsverständnis
Hinzu kommt das erhebliche Missbrauchspotenzial.
Pädokriminelle erhalten die Möglichkeit, sich über undurchsichtige Beschaffungskanäle Kinder „legal“ als eigene Kinder zu beschaffen. Menschenhändler können ihre verbotene Handelsware züchten und über Leihmuttermodelle legalisieren. Das sind kein Fantasieargumente, sondern die realen Folge der Struktur von Leihmutterschaft. Wer genug Geld hat, kann bestellen, produzieren und vertreiben. Kleben wir der Leihmutterschaft das Etikett „gut für arme Kinderlose“ auf, nehmen wir all das sehenden Auges in Kauf.
Widerstand wächst
Mit dem Problem wächst der Widerstand gegen die Kommerzialisierung weiblicher Reproduktion. Bereits in den 1980er Jahren warnten radikale Feministinnen vor der patriarchalen und kapitalistischen Aneignung des weiblichen Körpers. Internationale Netzwerke wie FINRRAGE kritisierten früh die technologische Verwertungslogik von Schwangerschaft. In den 2010er Jahren wurde die Kritik breiter sichtbar – in feministischen Publikationen, in linken Medien, in ethischen Stellungnahmen.4 Seit 2023 richten sich öffentliche Proteste gegen die erwähnten Kinderwunschmessen in Berlin und Köln.
Der Widerstand verbindet feministische, menschenrechtliche und antikapitalistische Argumente. Er richtet sich nicht gegen individuelle Paare – sondern gegen ein System.
Aber wir beuten doch auch Tiere aus
Es ist richtig, dass wir auch Tiere industrialisiert haben und die Reproduktionsfähigkeit von Zuchtkühen und -sauen sowie Legehennen ausnutzen. Ja, auch dort gibt es eine Logik der Verwertung. Aber der Umstand, dass diese Ausbeutung existiert, ist kein Argument, sie nun in industriellem Maßstab auf Menschen auszuweiten.
Die entscheidende Frage lautet: Wollen wir als Gesellschaft akzeptieren, dass menschliche Reproduktion zur Dienstleistung wird? Oder ziehen wir eine klare Linie – wie beim zu Recht verbotenen Sklavenhandel – und sagen: Das ist nicht verhandelbar?
Leihmutterschaft ist kein gelebtes Mitgefühl, sondern ein ausbeuterischer Markt, der unsere Gesellschaft verändert. Wenn wir uns jetzt nicht entscheiden, wird es der Markt in seinem Sinne richten. Wenn wir uns dagegen entscheiden, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Widerstand auszuweiten.
Quellen:
- https://en.wikipedia.org/wiki/Baby_M ↩︎
- https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/ ↩︎
- Siehe Antrag der CDU-Frauenunion beim 38. CDU-Parteitag am 20.2.2026 „Einführung und Ausgestaltung der Eizellspende unter klaren ethischen, gesundheitlichen und rechtlichen Rahmenbedingen ↩︎
- Ausführlich dazu die feministische Aktionsgruppe Lasst Frauen sprechen, die seit 2023 den Protest gegen die Messen in Deutschland organisiert: https://lasst-frauen-sprechen.de/leihmutterschaft-ausbeutung-von-frauen-und-menschenhandel-mit-kindern-der-widerstand-in-deutschland/ ↩︎