Die Debatte um den Fall Hendrik Streeck hat eine grundsätzliche Frage neu aufgeworfen: Wie verbindlich sind Strafgesetze, wenn sie durch Auslandsmodelle faktisch umgangen werden können? Die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel ordnet den Fall politisch und ethisch ein.
Ein Gastbeitrag von Sylvia Pantel
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck sieht sich mit einem Vorwurf konfrontiert, der weit über eine private Lebensentscheidung hinausgeht. Hat er das in Deutschland geltende Verbot der Leihmutterschaft gezielt umgangen?
Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten
Die Rechtslage ist eindeutig. Kommerzielle Leihmutterschaft ist hierzulande verboten, aus gutem Grund. Das Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz sollen verhindern, dass Frauen zu Mitteln eines Marktes werden und Kinder zu bestellbaren Objekten. Es geht um Menschenwürde, nicht um Fragen des Lebensstils.
Und doch zeichnet sich ein bekanntes Muster ab: Was im Inland untersagt ist, wird ins Ausland verlagert. Berichten zufolge soll Streeck gemeinsam mit seinem Partner genau diesen Weg in den US-Bundesstaat Idaho gewählt haben, in dem Leihmutterschaft erlaubt ist. Juristisch mag das für die Beteiligten folgenlos bleiben. Politisch ist es brisant.
Ein Bundestagsabgeordneter ist nicht irgendein Bürger
Denn ein Bundestagsabgeordneter ist nicht irgendein Bürger. Er beschließt Gesetze, die für alle gelten sollen. Wer gleichzeitig Wege nutzt, diese Gesetze zu umgehen, sendet ein fatales Signal: Regeln gelten offenbar nur so lange, wie sie den eigenen Lebensentwürfen nicht im Weg stehen.
Genau hier liegt der Kern der Kritik. Es geht nicht um persönliche Lebensgestaltung, sondern um politische Glaubwürdigkeit. Wer Schutzgesetze durch Auslandsmodelle unterläuft, stellt ihre Legitimation infrage und damit die Verbindlichkeit staatlicher Ordnung insgesamt.
Auch ethisch ist der Fall kaum zu entschärfen. Leihmutterschaft bedeutet, dass Schwangerschaft und Mutterschaft voneinander getrennt werden, gegen Bezahlung oder vertragliche Vereinbarung. Das deutsche Recht zieht hier bewusst eine klare Linie. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat. Dieses Prinzip wird durch Leihmutterschaft systematisch ausgehebelt. Das Kind wird von Anfang an zur Übergabe bestimmt.
Kritik an Leihmutterschaft wächst seit Jahren
Auf europäischer Ebene wächst die Kritik seit Jahren. Es geht um Kinderrechte, um die Gefahr struktureller Ausbeutung und um die Frage, ob wirtschaftliche Notlagen zur Grundlage reproduktiver Dienstleistungen werden dürfen. Besonders problematisch ist, dass diese Praxis häufig Frauen trifft, die sich nur aus finanziellen Gründen darauf einlassen.
Vor diesem Hintergrund wirkt der Fall von Hendrik Streek und seinem Mann Paul Zubeil wie ein Lehrbeispiel politischer Doppelmoral. Einerseits werden Gesetze mitgetragen, die Leihmutterschaft verbieten. Andererseits werden Wege genutzt, genau diese Verbote praktisch ins Leere laufen zu lassen.
Das wirft unbequeme Fragen auf. Warum werden solche Konstruktionen in Deutschland im Nachhinein rechtlich anerkannt? Welche Rolle spielen Gerichte, wenn sie Adoptionen und rechtliche Elternschaften bestätigen, die auf einem im Inland verbotenen Vorgang beruhen? Und wie konsequent ist ein Rechtsstaat, der solche Widersprüche duldet?
Wie positioniert sich die CDU?
Auch politisch wächst der Druck. Wird es innerhalb der CDU eine klare ethische Bewertung geben, oder bleibt es beim Schweigen und Aussitzen? Werden Parlament und Öffentlichkeit den Vorgang ernsthaft aufarbeiten? Und wo bleiben jene Stimmen, die sonst lautstark den Schutz von Frauen und Kindern einfordern?
Die Debatte reicht jedoch tiefer. Wenn menschliches Leben planbar, organisierbar und vertraglich abgesichert wird, verschiebt sich eine Grenze, die für viele nicht verhandelbar ist. Der Mensch droht zur Ware zu werden, verfügbar, bestellbar, übertragbar.
Auffällig ist dabei das weitgehende Schweigen der Kirchen. Gerade sie müssten Orientierung geben, wenn fundamentale Fragen von Menschenbild, Familie und Würde berührt sind. Doch die klare Positionierung bleibt bislang aus.
Am Ende geht es nicht nur um Hendrik Streeck. Es geht um die Frage, ob politische Verantwortungsträger sich an die Maßstäbe halten, die sie selbst setzen. Und es geht um die Signalwirkung: Wird akzeptiert, dass Gesetze umgangen werden können, solange es rechtlich geschickt geschieht?
Wenn das Schule macht, steht mehr auf dem Spiel als ein Einzelfall. Dann verliert das Recht seine Verbindlichkeit und Politik ihre Glaubwürdigkeit.
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