Wenn Verbote zur Formsache werden

Leihmutterschaft durch die Hintertür? Der Fall Hendrik Streeck und die Glaubwürdigkeit des Rechts

von | 21.04.26

Bauch mit Barcode (KI-generiert)

Die Debatte um den Fall Hendrik Streeck hat eine grundsätzliche Frage neu aufgeworfen: Wie verbindlich sind Strafgesetze, wenn sie durch Auslandsmodelle faktisch umgangen werden können? Die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel ordnet den Fall politisch und ethisch ein.

Ein Gastbeitrag von Sylvia Pantel

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck sieht sich mit einem Vorwurf konfrontiert, der weit über eine private Lebensentscheidung hinausgeht. Hat er das in Deutschland geltende Verbot der Leihmutterschaft gezielt umgangen?

Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten

Die Rechtslage ist eindeutig. Kommerzielle Leihmutterschaft ist hierzulande verboten, aus gutem Grund. Das Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz sollen verhindern, dass Frauen zu Mitteln eines Marktes werden und Kinder zu bestellbaren Objekten. Es geht um Menschenwürde, nicht um Fragen des Lebensstils.

Und doch zeichnet sich ein bekanntes Muster ab: Was im Inland untersagt ist, wird ins Ausland verlagert. Berichten zufolge soll Streeck gemeinsam mit seinem Partner genau diesen Weg in den US-Bundesstaat Idaho gewählt haben, in dem Leihmutterschaft erlaubt ist. Juristisch mag das für die Beteiligten folgenlos bleiben. Politisch ist es brisant.

Ein Bundestagsabgeordneter ist nicht irgendein Bürger

Denn ein Bundestagsabgeordneter ist nicht irgendein Bürger. Er beschließt Gesetze, die für alle gelten sollen. Wer gleichzeitig Wege nutzt, diese Gesetze zu umgehen, sendet ein fatales Signal: Regeln gelten offenbar nur so lange, wie sie den eigenen Lebensentwürfen nicht im Weg stehen.

Genau hier liegt der Kern der Kritik. Es geht nicht um persönliche Lebensgestaltung, sondern um politische Glaubwürdigkeit. Wer Schutzgesetze durch Auslandsmodelle unterläuft, stellt ihre Legitimation infrage und damit die Verbindlichkeit staatlicher Ordnung insgesamt.

Auch ethisch ist der Fall kaum zu entschärfen. Leihmutterschaft bedeutet, dass Schwangerschaft und Mutterschaft voneinander getrennt werden, gegen Bezahlung oder vertragliche Vereinbarung. Das deutsche Recht zieht hier bewusst eine klare Linie. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat. Dieses Prinzip wird durch Leihmutterschaft systematisch ausgehebelt. Das Kind wird von Anfang an zur Übergabe bestimmt.

Kritik an Leihmutterschaft wächst seit Jahren

Auf europäischer Ebene wächst die Kritik seit Jahren. Es geht um Kinderrechte, um die Gefahr struktureller Ausbeutung und um die Frage, ob wirtschaftliche Notlagen zur Grundlage reproduktiver Dienstleistungen werden dürfen. Besonders problematisch ist, dass diese Praxis häufig Frauen trifft, die sich nur aus finanziellen Gründen darauf einlassen.

Vor diesem Hintergrund wirkt der Fall von Hendrik Streek und seinem Mann Paul Zubeil wie ein Lehrbeispiel politischer Doppelmoral. Einerseits werden Gesetze mitgetragen, die Leihmutterschaft verbieten. Andererseits werden Wege genutzt, genau diese Verbote praktisch ins Leere laufen zu lassen.

Das wirft unbequeme Fragen auf.  Warum werden solche Konstruktionen in Deutschland im Nachhinein rechtlich anerkannt? Welche Rolle spielen Gerichte, wenn sie Adoptionen und rechtliche Elternschaften bestätigen, die auf einem im Inland verbotenen Vorgang beruhen? Und wie konsequent ist ein Rechtsstaat, der solche Widersprüche duldet?

Wie positioniert sich die CDU?

Auch politisch wächst der Druck. Wird es innerhalb der CDU eine klare ethische Bewertung geben, oder bleibt es beim Schweigen und Aussitzen? Werden Parlament und Öffentlichkeit den Vorgang ernsthaft aufarbeiten? Und wo bleiben jene Stimmen, die sonst lautstark den Schutz von Frauen und Kindern einfordern?

Die Debatte reicht jedoch tiefer. Wenn menschliches Leben planbar, organisierbar und vertraglich abgesichert wird, verschiebt sich eine Grenze, die für viele nicht verhandelbar ist. Der Mensch droht zur Ware zu werden, verfügbar, bestellbar, übertragbar.

Auffällig ist dabei das weitgehende Schweigen der Kirchen. Gerade sie müssten Orientierung geben, wenn fundamentale Fragen von Menschenbild, Familie und Würde berührt sind. Doch die klare Positionierung bleibt bislang aus.

Am Ende geht es nicht nur um Hendrik Streeck. Es geht um die Frage, ob politische Verantwortungsträger sich an die Maßstäbe halten, die sie selbst setzen. Und es geht um die Signalwirkung: Wird akzeptiert, dass Gesetze umgangen werden können, solange es rechtlich geschickt geschieht?

Wenn das Schule macht, steht mehr auf dem Spiel als ein Einzelfall. Dann verliert das Recht seine Verbindlichkeit und Politik ihre Glaubwürdigkeit.

Autorin

  • Sylvia Pantel

    Sylvia Pantel war von 2013 bis 2021 CDU-Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Seit Mai 2024 ist sie Landesvorsitzende der Werteunion Nordrhein-Westfalen.

    Die konservative, streitbare Familienpolitikerin engagiert sich dafür, dass Familienarbeit stärker (auch finanziell) anerkannt wird. Als kommunalpolitische Stadträtin wirkte sie u.a. gegen Zwangsverheiratung, Verschleierung und Beschneidung mit. Sie benennt deutlich das Politikversagen bei der Bekämpfung von Islamismus und setzt sich für die Anwendung und Verschärfung des Strafrechts ein. Sie hat sich für sog. “Schlafstellen” für in Bedrängnis geratene Musliminnen, die ihrer Familie entkommen wollen, sowie gegen die Beschneidung von Mädchen engagiert. Sie war federführend beim Verbot gegen sog. Kinder-Sexpuppen und beim Prostituiertenschutzgesetz tätig. Als GF der gemeinnützigen Stiftung für Familienwerte setzt sie sich aktuell für bessere Rahmenbedingungen für Familien ein.

    Artikel anzeigen

0 Kommentare

Keinen Artikel verpassen, Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutzhinweise

Ein Projekt von

Frauenheldinnen e.V. – Die gemeinnützige Förderplattform

Frauenheldinnen e.V. – Die gemeinnützige Förderplattform

Mehr zum Thema:

Essay Leihmutterschaft

Klartext zu Leihmutterschaft: Es geht nicht um niedliche Babys – es geht um die Vermarktung weiblicher Körper

Wir müssen endlich aufhören, über Leihmutterschaft zu sprechen, als ginge es um niedliche Babys für arme kinderlose Paare, deren Kinderwunsch wir aus Mitgefühl erfüllen sollten. Es geht nicht um mildtätiges Handeln. Worüber wir sprechen sollten, ist die Kommodifizierung des weiblichen Körpers – in einer Welt, in der Frauenkörper Brutkästen und Babys Handelsware sind, und deren Produktions- und Lieferketten rund um den Globus führen. Das Produkt, das wirtschaftlich nutzbar gemacht wird, ist die weibliche Reproduktionsfähigkeit.

mehr lesen

Update Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Gute Nachrichten für alle, die sich seit Jahren gegen Leihmutterschaft und Eizellspende engagieren: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute einen Beschluss veröffentlicht, der unsere Arbeit entscheidend voranbringt. Auch wenn unsere konkrete Beschwerde formal keinen Erfolg hatte, ist die Begründung des Gerichts ein echter Durchbruch.

mehr lesen

Update „Frauenheldinnen gegen Babyhandel”

Update: Prüfen wir eine UWG-Klage gegen illegale Werbung auf Kinderwunschmessen?

In unseren bisherigen rechtlichen Schritten gegen die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ lag der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Recht (Ordnungsbehörden, Verwaltungsgericht) sowie dem Strafrecht (Strafanzeige wegen verbotener Werbung, Vermittlung und Anbahnung nach AdVermiG und ESchG). Ein weiterer möglicher Rechtsweg, der inzwischen auch von unserem Prozessfinanzierer angesprochen wurde, betrifft das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir haben deshalb gutachterlich prüfen lassen, ob eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen die Messe bzw. die dort werbenden internationalen Agenturen möglich wäre.

mehr lesen
Klartext zu Leihmutterschaft: Es geht nicht um niedliche Babys – es geht um die Vermarktung weiblicher Körper

Essay Leihmutterschaft

Klartext zu Leihmutterschaft: Es geht nicht um niedliche Babys – es geht um die Vermarktung weiblicher Körper

Wir müssen endlich aufhören, über Leihmutterschaft zu sprechen, als ginge es um niedliche Babys für arme kinderlose Paare, deren Kinderwunsch wir aus Mitgefühl erfüllen sollten. Es geht nicht um mildtätiges Handeln. Worüber wir sprechen sollten, ist die Kommodifizierung des weiblichen Körpers – in einer Welt, in der Frauenkörper Brutkästen und Babys Handelsware sind, und deren Produktions- und Lieferketten rund um den Globus führen. Das Produkt, das wirtschaftlich nutzbar gemacht wird, ist die weibliche Reproduktionsfähigkeit.

mehr lesen
Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Update Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Gute Nachrichten für alle, die sich seit Jahren gegen Leihmutterschaft und Eizellspende engagieren: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute einen Beschluss veröffentlicht, der unsere Arbeit entscheidend voranbringt. Auch wenn unsere konkrete Beschwerde formal keinen Erfolg hatte, ist die Begründung des Gerichts ein echter Durchbruch.

mehr lesen
Update: Prüfen wir eine UWG-Klage gegen illegale Werbung auf Kinderwunschmessen?

Update „Frauenheldinnen gegen Babyhandel”

Update: Prüfen wir eine UWG-Klage gegen illegale Werbung auf Kinderwunschmessen?

In unseren bisherigen rechtlichen Schritten gegen die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ lag der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Recht (Ordnungsbehörden, Verwaltungsgericht) sowie dem Strafrecht (Strafanzeige wegen verbotener Werbung, Vermittlung und Anbahnung nach AdVermiG und ESchG). Ein weiterer möglicher Rechtsweg, der inzwischen auch von unserem Prozessfinanzierer angesprochen wurde, betrifft das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir haben deshalb gutachterlich prüfen lassen, ob eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen die Messe bzw. die dort werbenden internationalen Agenturen möglich wäre.

mehr lesen