EU-Parlament will Frauenschutz aushöhlen

Männer können Frauen sein, sagt die EU

von | 13.02.26

Männer können Frauen sein, sagt die EU

Das EU-Parlament beschließt eine Resolution für die Rechtsstellung von und den Gewaltschutz für Frauen, die auch Männer umfasst, wenn sie sich als Frauen identifizieren.

Am 12. Februar 2026 hat das EU-Parlament mit 340 Ja-Stimmen (Nein: 141 Stimmen, 68 Enthaltungen) einen Bericht mit Empfehlungen beschlossen, in dem es um die Rechtsstellung von Frauen geht. Diese Empfehlungen sollen an die UN-Frauenkonferenz im März 2026 weitergeleitet werden, mit dem Ziel, sie als internationalen Standard zu etablieren.

Die Empfehlungen, mit denen die EU vermeintlich Frauen schützen will, beinhalten jedoch gleich mehrere trojanische Pferde: Auf vielen Seiten des Berichts ist von „Gender Equality“ die Rede. Und überall, wo Gender draufsteht, geht es nicht ums Geschlecht, sondern um die vermeintliche Vielfalt der Geschlechter und den Abbau von Frauenrechten. Das gipfelt in einem Passus auf Seite 13, mit dem die EU empfiehlt, dass Männer, die sich als Frauen identifizieren, als Frauen anerkannt werden sollen – und zwar immer und überall. Der Bericht sagt (hier übersetzt):

„… die Bedeutung der vollständigen Anerkennung von Transfrauen als Frauen ist besonders zu betonen und darauf hinzuweisen, dass ihre Einbeziehung für die Wirksamkeit jeder Politik zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung von Gewalt unerlässlich ist; dazu gehört die Anerkennung und der gleichberechtigte Zugang von Transfrauen zu Schutz- und Unterstützungsdiensten.“

Würde dieser Resolution gefolgt, bekämen Männer, die sich als Frauen identifizieren, Zugang zu geschlechtsspezifischen Schutzräumen, z. B. Frauenhäusern oder Schutzunterkünften für weibliche Flüchtlinge. Sie würden damit regelhaft in ihnen untergebracht. Überall, wo Frauen und Mädchen draufsteht, sind der EU-Resolution zufolge damit auch Männer „drin“, sobald sie sich als Frau bezeichnen.

Was heißt das für Frauen?

Die Empfehlungen, die vermeintlich Frauen schützen sollen, werden damit auf Männer ausgeweitet. Das heißt für Frauen, die vor Gewalt durch Männer in geschlechtsspezifische Schutzräume fliehen, dass sie dort wieder auf biologische Männer treffen können, die sich nicht mehr als Mann, sondern als sogenannte Transfrau sehen. Als Transfrauen anerkannte Männer sind nicht verpflichtet, an ihrem Körper Änderungen vornehmen müssen, um als Frau zu gelten – und viele tun das auch nicht. Bei den vor Gewalt geflohenen Frauen im Frauenhaus kann die Begegnung mit ihnen zu einer Retraumatisierung führen.

Frauenschutzräume sind mit den Empfehlungen des EU-Parlaments keine Frauenschutzräume mehr – sie sind „All-Gender-Räume“. Jeder der sich zur Kategorie Frau zählt, hat Zutritt.

Zwar hat die Resolution keine rechtliche Bindung, doch wird durch sie der aufs biologische Geschlecht bezogene Begriff Frau weiter ausgehöhlt. Geschlecht hat keine Bedeutung mehr.

Was empfiehlt der Bericht?

Der Bericht befasst sich mit den Schwerpunkten Gewaltschutz, Gewährleistung und Stärkung des Zugangs zur Justiz für alle Frauen und Mädchen“sowie der vollen und wirksamen Teilhabe von Frauen am öffentlichen Leben. Zu den zentralen Empfehlungen gehören:

  • Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt: Das Parlament empfiehlt, alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich sexualisierter und häuslicher Gewalt, zu bekämpfen.
  • Zugang zur Justiz: Es wird betont, wie wichtig es sei, Frauen und Mädchen einen wirksamen Zugang zur Justiz zu garantieren, unter anderem durch klare Meldewege, Rechtshilfe und spezialisierte Gerichte für „genderspezifische“ Gewalt.
  • Gleichberechtigte Teilhabe: Der Bericht fordert die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe und Führung von Frauen in Entscheidungsprozessen, auch in der Justiz, Außen- und Sicherheitspolitik.
  • Rechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit: Der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten, einschließlich sicherer und legaler Abtreibung, wird als grundlegendes Menschenrecht gesehen und als Form geschlechtsspezifischer Gewalt betrachtet, wenn er verweigert wird.
    „Reproduktive Rechte“ ist übrigens ein ebenfalls positiv klingendes Schlagwort, mit dem unter anderem der Leihmutterschaft, also der weiteren Ausbeutung von Frauen, der Weg bereitet werden soll.
  • „Gender-Apartheid“ als Verbrechen: Der Bericht fordert, genderspezifische Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Römischen Statut anzuerkennen. Es geht auch hier – wie in allen Forderungen zuvor – nicht ausschließlich um Frauen und Mädchen. Frauen, die sich als Frau bezeichnende Männer nicht als Frauen akzeptieren, könnten damit womöglich in letzter Konsequenz Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen.

Kann die EU zwischen Geschlecht und sogenannter Geschlechtsidentität nicht mehr unterscheiden, sind alle Forderungen zum Gewaltschutz von Frauen und zu ihrer Stellung in der Gesellschaft nichts mehr wert. Frauenrechte werden de facto abgeschafft, wenn sich jeder Mann Frau nennen kann und mit dieser Selbstaussage auch rechtlich als Frau behandelt werden muss. 

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