Thema: Leihmutterschaft

Leihmutterschaft & Reproduktionstechnologie | Feminismus & Körper

Rumpelstilzchen trägt heute einen Maßanzug

Die Grunderzählung bleibt bis heute dieselbe: Frauen geraten – oft durch Männer – in Notsituationen, und andere Männer, die sich unvollständig oder „klein“ fühlen, nutzen diese Lage aus, um sich ein Kind zu verschaffen. Erstaunlicherweise reißt sich heute eben nicht mehr das „kleine Männchen“ entzwei, sondern zerbricht am Ende mindestens eine Frau – und manchmal sogar das Kind

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Bild: KI-generiert

Veranstaltungen zu: Leihmutterschaft

Zur Zeit gibt es keine bevorstehenden Veranstaltungen.

Weitere Artikel zu: Leihmutterschaft

Frau mit dunkler Haut betrachtet zwei Ultraschallbilder einer Schwangerschaft.

Pressemitteilung | Frauenheldinnen e.V. warnt vor Gesetzentwurf des BMJ

Keine Leihmutterschaft durch die Hintertür!

Der Verein Frauenheldinnen e.V. kritisiert den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf zur Neufassung des § 232 StGB („Menschenhandel“) als unzureichend und potenziell irreführend. Der Entwurf führt erstmals die „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“ als Tatbestand des Menschenhandels ein – ohne jedoch klarzustellen, dass Leihmutterschaft in Deutschland bereits als solche verboten ist und regelmäßig selbst eine Form der Ausbeutung darstellt.

„Das Bundesjustizministerium darf keine Leihmutterschaft durch die Hintertür normalisieren,“ erklärt Eva Engelken, Vorsitzende von Frauenheldinnen e.V.

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Statue einer Justizia vor einem Baby in einer Wiege

Verfahren & Rechtshilfe "Frauenheldinnen gegen Babyhandel"

Update: Wir legen Beschwerde beim OVG Köln ein

Das Verwaltungsgerichts Köln hat am 17. Oktober 2025 unsern Eilantrag abgelehnt (1 L 2742/25). Dagegen haben wir am 27. Oktober 2025 über unseren Anwalt Dr. Jonas Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Heute, am 11.11. hat Jonas Jacob die Begründung nachgereicht, auch wenn die Richter sie wegen des heutigen Karnevalsbeginns wohl erst später zur Kenntnis nehmen werden.

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Pressespiegel Stand 25. November 2025

Großes Medienecho auf Protest gegen Babyhandel bei „Wish for a Baby“

Am 18. und 19. Oktober 2025 fand erneut in den Sartory-Sälen in Köln die Messe „Wish for a Baby“ statt – eine Veranstaltung, auf der internationale Agenturen Leihmutterschaft und Eizellenspende bewerben. Dagegen gab es Widerstand: Vor den Sälen protestierte die Initiative “Lasst Frauen Sprechen!”, unterstützt von Frauenheldinnen e.V., in roten Roben. Die spektakuläre Kostümierung basiert auf Margaret Atwoods Roman „Der Report der Magd“, in dem fruchtbare Frauen zu Schwangerschaft und Geburt gezwungen werden.

Frauenheldinnen e.V. stellte zudem Antrag auf ordnungsrechtliches Einschreiten der Stadt Köln. Diese erlaubte die Messe dennoch unter Auflagen. So sollte die Ordnungsbehörde vor Ort sein und der Veranstalter sagte zu, die Aussteller über die Forderungen von Frauenheldinnen e.V. zu informieren. Unterboten wurde die Halbherzigkeit, mit der diese Auflagen umgesetzt wurden, nur noch von der argumentativen Schwäche des gegnerischen Anwalts. Dieser begegnete dem Antrag mit der Bemerkung, dass es die Messe doch schon lange gebe und warum erst jetzt Einwände vorgebracht würden.

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Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Update: Testbesuche bestätigen unsere Sorge: strafbare Vermittlung & Werbung für Leihmutterschaft auf „Wish for a Baby“

Mehrere Testbesucherinnen von Frauenheldinnen e. V. haben am 18.10.2025 die Messe „Wish for a Baby“ in den Sartory-Sälen Köln besucht. Ihre übereinstimmenden Beobachtungen zeigen aus unserer Sicht deutlich: Auf der Messe wurde nicht nur „neutral informiert“, sondern gezielt für Leihmutterschaft und Eizellspende geworben und Kontakte angebahnt.

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Babyfaust

Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Update: Etappensieg gegen die Babyhandels-Lobby

Wir von Frauenheldinnen e. V. haben im Kampf gegen die Messe „Wish for a Baby“ (18.–19. Oktober 2025, Sartory-Säle Köln) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt.
Nach unserem ordnungsbehördlichen Antrag und dem anschließenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht hat die Stadt Köln reagiert:

Die Ordnungsbehörde ist sensibilisiert und vor Ort im Einsatz.

Der Veranstalter hat zugesagt, unsere Forderungen an alle Aussteller weiterzugeben und auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen hinzuweisen.

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Baby liegt schlafend auf einer hellen Decke. Eine Hand streichelt über seinen Kopf.

Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Update: Frauenheldinnen ziehen vor das Verwaltungsgericht

Die Stadt Köln hat die am 18. und 19. Oktober 2025 in den Sartory-Sälen geplante Messe „Wish for a Baby“ unter unzureichenden Auflagen genehmigt. Zwar wurde verfügt, dass auf der Messe keine strafbare Werbung oder Vermittlung von Leihmutterschaft stattfinden dürfe – tatsächlich wird diese Vorgabe jedoch von Beginn an unterlaufen.

Wie unser Anwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) in der beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten einstweiligen Anordnung ausführt, erlaubt der vom Veranstalter vorgelegte „Code of Conduct“ ausdrücklich genau das, was laut Auflage verboten ist:

Kontaktanbahnung mit Messebesucherinnen und -besuchern,

Erhebung von Kontaktdaten zur späteren Kontaktaufnahme,

Darstellung des Leistungsportfolios einschließlich Kosten und Erfolgsraten – also klassische Werbe- und Vermittlungshandlungen.

Damit widerspricht der Code of Conduct direkt den Auflagen der Stadt Köln und zeigt, dass die Genehmigung rechtlich und tatsächlich unzureichend ist.

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