Thema: Kampagnen

Geplantes Konversionsverbot des Europarats liefert Kinder der Transideologie aus

Bis zum 23.01. Musterbrief an Europaratsabgeordnete schicken

Geplantes Konversionsverbot des Europarats liefert Kinder der Transideologie aus

Am 29. Januar 2026 will die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) über eine Resolution abstimmen, die auf den ersten Blick harmlos klingt: ein europaweites Verbot sogenannter „Konversionstherapien“. Tatsächlich aber würde dieser Beschluss tief in die Rechte von Eltern, Ärzten, Therapeuten und vor allem von Kindern eingreifen. Denn die Resolution erklärt jede nicht-bestätigende Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die sich als „trans“ oder „nonbinär“ bezeichnen, faktisch zur Straftat. Genau dagegen richtet sich der Appell des Athena-Forums, dem sich die Frauenheldinnen anschließen. Noch bis zum 23. Januar 2026 können Bürgerinnen und Bürger die Delegierten des Europarats auffordern, diese gefährliche Vermischung von Menschenrechtsschutz und medizinischem Dogma zu stoppen – bevor sie Kinder schutzlos einer einzigen, irreversiblen Deutung ihrer Gefühle ausliefert.

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Mann bleibt Mann – Wir verteidigen Wahrheit und Frauenrechte

Upddate Verfahren und Crowdfunder #MannBleibtMann

Mann bleibt Mann – Wir verteidigen Wahrheit und Frauenrechte

Der Fall Holstein zeigt, was 2024 und 2025 auf dem Spiel steht: Dürfen Frauen die Realität benennen – oder wird uns das Sprechen der Wahrheit per Abmahnung und Klage verboten? Ein biologischer Mann, der sich als Frau bezeichnet, versucht nicht nur seit über einem Jahr, Mitglied in einem Frauenfitnessstudio zu werden, sondern auch, uns Frauenheldinnen juristisch mundtot zu machen. Wir halten dagegen: Frauenräume brauchen klare Sprache. Frauenrechte brauchen Wahrheit. Dieser Fall ist ein Präzedenzfall. Er entscheidet mit darüber, ob Frauen auch künftig sagen dürfen, was ist – und ob wir unsere Schutzräume gegen männliche Ansprüche verteidigen können.

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Unverfroren: Die Gegner wollen sich mit einem Vergleich davonstehlen, aber Doris Lange sagt: „No way!“

Neues im Rechtsstreit zum Frauenfitnessstudio Erlangen

Unverfroren: Die Gegner wollen sich mit einem Vergleich davonstehlen, aber Doris Lange sagt: „No way!“

Gerichtsverfahren in Deutschland stellen unsere Geduld auf eine harte Probe. So auch der Fall Doris Lange. Wird es endlich zu dem Präzedenzurteil kommen? Wird endlich ein Gericht ein für alle Mal entscheiden, dass Unternehmerinnen wie Doris Lange aus Erlangen das natürliche Recht haben, frauenexklusive Räume anzubieten – wie zum Beispiel ein Frauenfitnessstudio? Und dürfen Frauen Männern den Zutritt verwehren, selbst wenn diese ihren Personenstand zu „weiblich“ geändert haben und demnach rechtlich als Frau gelten?

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Die deutsche S2K-Leitlinie ist nicht evidenzbasiert und umstritten

Antwort zum Statement des "Center for Transgender Health" im UKM Münster

Die deutsche S2K-Leitlinie ist nicht evidenzbasiert und umstritten

Wir freuen uns, dass das UKM auf unsere Aufklärungsaktion reagiert hat. Das zeigt, dass unsere Kritik ernst genommen wird. Für irreführend halten wir jedoch die Behauptung, die im Center for Transgender Health (CTH) zur Anwendung kommenden Behandlungsmaßnahmen basierten auf dem in der Fachwelt anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und folgten der entsprechenden Leitlinie. Führende Fachleute wie Prof. Dr. Zepf sind aus dem Leitliniengremium ausgetreten und haben die S2k-Leitlinie wegen mangelnder wissenschaftlicher Basis kritisiert. Die DGPPN als größte psychiatrische Fachgesellschaft hat ein Sondervotum abgegeben und lehnt insbesondere den rein affirmativen Ansatz ab, der den Willen der Jugendlichen zum alleinigen Maßstab macht. Pubertätsblocker, Hormone und Genital-Operationen haben keine gesicherte Evidenz für eine nachhaltige Verbesserung der psychischen Gesundheit, wohl aber hohe dokumentierte Risiken. Der Deutsche Ärztetag fordert deshalb, solche Behandlungen nur im Rahmen von Studien durchzuführen. Auch internationale Reviews wie der Cass Report aus UK raten von solchen Eingriffen bei Jugendlichen ab.

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Aktionen der Frauenheldinnen e.V. gegen Trans-Medizin in Münster und Berlin

Pressespiegel Stand 19.09.2025

Aktionen der Frauenheldinnen e.V. gegen Trans-Medizin in Münster und Berlin

Pressespiegel Aktionen gegen Trans-Medizin: Unter dem Motto “Transmedizin macht krank – ein Leben lang” protestierten die Frauenheldinnen e.V. am 15.09.2025 in Münster vor dem Universitätsklinikum (UKM) und am 17.09.2025 in Berlin vor den Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk. Ziel der Aktionen: über die Risiken von irreversiblen medizinischen Eingriffen im Kindes- und Jugendalter aufklären.

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Update Crowdfunding #MannBleibtMann

Zwei Abmahnungen erfolglos (keine Verfügungen erlassen), jetzt ist die 3. Abmahnung da

Der Mann, der uns per Abmahnung zwingen will, Männer als Frauen zu bezeichnen, versucht es weiterhin und bombardiert uns mit Abmahnungen. Nun will er uns sogar verbieten lassen, seinen (mittlerweile international pressebekannten) Vornamen zu nennen. Wir appellieren an Sie: Bitte unterstützen Sie uns weiter! Mit Ihrer Hilfe können wir auch weiterhin die Dinge beim Namen nennen und Frauen schützen.

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Erlangen ist überall

Transgender versus Frauenfitness

Erlangen ist überall

Der Mann, der von der Antidiskriminierungsbeauftragten Frau Ferda Ataman darin unterstützt wird, Zugang zu einem Frauenfitnessstudio in Erlangen und deren Frauenduschen zu erhalten, ist kein Einzelfall, wie unsere Recherchen belegen. Was laut Bundesjustizminister Marco Buschmann angeblich niemals passiert, passiert weltweit immer öfter.

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In 24 Stunden ist die Zielsumme von 12.600 € erreicht worden – wir sammeln weiter!

Erster Crowdfunding-Erfolg für Doris Lange #JustWomen

In 24 Stunden ist die Zielsumme von 12.600 € erreicht worden – wir sammeln weiter!

In weniger als 24 Stunden haben wir das 1. Spendenziel von 12.600 Euro geknackt. Wir machen weiter und helfen Doris Lange, unser aller Rechte vor Gericht zu verteidigen. Wir haben die Spendensumme auf 25.200 verdoppelt. Details zu den bereits angefallenen und den zu erwartenden Kosten liefern wir nach, sobald wir sie von der Kanzlei erhalten haben.

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