Politischer Islam in Deutschland

Teheran bebt – und was bedeutet das für unsere Freiheit?

von | 2.03.26

Blaue Moschee in Hamburg, Von AltSylt - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=42875771

Der Sturz des iranischen Regimes macht sich hierzulande nicht nur an den Zapfsäulen bemerkbar, auch die Sicherheitslage steht unter einem Fragezeichen. Sigrid Herrmann über schiitisch-islamistische Netzwerke, die seit Jahren hierzulande Strukturen aufgebaut haben – und deren Einfluss auf öffentliche Räume, Institutionen und Frauenrechte jetzt neu bewertet werden muss.

Von Sigrid Herrmann

Islamisten nehmen in Deutschland immer sichtbarer Raum ein und nutzen auch den Rechtsstaat, um ihre Ziele umzusetzen. Auch schiitische Islamisten fallen damit auf. Dass das schiitische Regime der Islamischen Republik Iran nun durch die Angriffe Israels und der USA nach 47 Jahren unter Druck steht, gibt Grund zur Hoffnung.

Die Islamische Republik Iran (IRI) steht nach den Angriffen seit dem 28.02.2026 vor Umbrüchen. Der oberste Revolutionsführer Ali Chamenei ist tot und auch viele seiner Führungskräfte. Nimmt man die Straßenproteste im Iran, die dort – ein weiteres Mal – zunächst blutig niedergeschlagen wurden und die großen Kundgebungen von Exiliranern in etlichen westlichen Ländern ernst, wird als einigende Figur des Übergangs der Sohn des 1979 entmachteten Schahs, Reza Pahlavi, häufig genannt.

Im Westen suchten in den Jahrzehnten der Mullah-Regierung aber nicht nur Iraner, denen Verfolgung durch das Regime drohte, Zuflucht, sondern im Westen siedelte sich auch eine große Anzahl an Personen an, die auch in Deutschland schiitisch-regimetreue Strukturen aufbaute. Die wichtigste Institution mit Wirkmacht auch über Deutschland hinaus, war das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das am 24.07.2024 verboten wurde da es „sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ richtete und „der Zweck und die Tätigkeit des IZH völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwider und fördern Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind.“1 Gleichzeitig wurden fünf weitere Vereine als Teilorganisationen eingestuft und ebenfalls verboten.

Wesentlich war auch, dass dominiert vom IZH sich ab 2009 ein Dachverband formierte. In dem Dachverband Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V. (IGS) fanden sich etwa 150 schiitische Gemeinden und Organisationen zusammen. Der Verein IZH, der sich bereits 1962 bildete, war 1994 nicht nur frühes Mitglied des Zentralrats der Muslime, sondern bildete später über die IGS auch organisierte Teile der schiitischen Muslime ab. Um die Schiiten in Deutschland zu beteiligen, konnte ein Vertreter der IGS beispielsweise in den Beirat für das Institut für Islamische Theologie an der Berliner Humboldt-Universität einziehen.2 Auch war die IGS zunächst Gründungsmitglied des Islamischen Kompetenzzentrums für Wohlfahrtswesen e.V. (IKW)3 Die IGS befindet sich mittlerweile in Auflösung. Trotz des bekannten Staatsterrorismus des Irans bestanden in Deutschland unter den organisierten Muslimen dem Anschein nach wenig Bedenken, Organisationen mit starken Iranbezügen in gemeinsame Interessenvertretungen und Strukturen einzubinden.

Die neben dem IZH 2024 erbotenen Vereine wurden in der Verbotsverfügung als Teilorganisationen gewertet. Zwei dieser Vereine gehen gegen das Verbot bzw. diese Zuordnung rechtlich vor. Das Verfahren ist noch vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig. Einer dieser Vereine, das Zentrum der Islamischen Kultur e.V., Frankfurt (ZIK), ist der Verein, vor dessen geschlossenem Gebetsraum sich zurzeit Donnerstags und Freitags Anhänger einfinden und Versammlungen abhalten. Plakativ soll mit den Versammlungen gegen das Verbot protestiert werden und Bereits im Dezember 2025 wurden Versammlungen von den Veranstaltern für das ganze Jahr 2026 angemeldet. Dagegen wandte sich die Stadt Frankfurt und untersagte am 10.02.2026 die Veranstaltungen mit der Begründung, es handele sich nicht um Versammlungen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt und nach Beschwerde der Stadt auch der Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel (VGH) bewerteten die Veranstaltungen allerdings als statthaft als Versammlungen, die vom Schutzbereich umfasst seien. Sie verwarfen das Verbot.4 Bis auf Weiteres werden diese Versammlungen, die Anwohner stören und erheblich Raum einnehmen, also weiterhin stattfinden.5

Doch nicht nur solche Demonstrationen und offenen Versuche der Einflussnahme stellen eine Gefahr für Völkerverständigung, Sicherheit und Ordnung dar. Seit Jahrzehnten überwachte das Mullah-Regime Oppositionelle in der Diaspora und betrieb verfassungsschutzrelevante Spionage nicht nur in Deutschland.6 In den Verfassungsschutzberichten von Bund und Ländern wurden immer wieder die Aktivitäten aufgelistet, beispielhaft: „Iranische Nachrichtendienste haben in Deutschland das vorrangige Ziel, die iranische Opposition auszuforschen.“7 Auch staatsterroristische Mittel wurden berichtet: „Zur Durchsetzung ihrer Ziele setzen iranische Dienste auch staatsterroristische Mittel ein. Dabei handelt es sich maßgeblich um die Einschüchterung und Neutralisierung Oppositioneller, aber auch die Bestrafung von „Verrätern“ oder „Überläufern“ bis hin zur Entführung oder sogar Tötung der Zielperson.“8

Dass jüdische Einrichtungen besondere Ziele waren, zeigte sich an einem vor dem OLG Düsseldorf verhandelten Fall. „So hatte das OLG Düsseldorf in seinem Urteil gegen einen Angeklagten am 19. Dezember 2023 festgestellt, dass die Anschlagsplanung auf eine „staatliche iranische Stelle“ zurückging. Dieser hatte im November 2022 in Bochum eine in der Nachbarschaft der dortigen Synagoge befindliche Schule mit einem Brandsatz beschädigt und wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.“9  Bemerkenswert an diesem Fall (den die Autorin beim OLG Düsseldorf selbst beobachtete10) war auch, dass die Auftragserteilung über einen in den Iran geflohenen Schwerkriminellen erfolgte. Ziel sollte eigentlich die Synagoge sein. Der wegen Mordverdachts gesuchte Hells Angel Ramin Yektaparast war 2021in den Iran geflohen; er wurde 2024 unter letztlich ungeklärten Umständen getötet.11

Inwieweit noch in Deutschland ansässige Regimetreue tatsächlich auf Rache sinnen, sollte das Regime in Teheran fallen, ist unklar. Aktuell erscheinen einige eher schockiert. Wichtiger Unterstützer der Mullahs in Deutschland ist seit Jahrzehnten etwa Yavuz Özoguz, ein Bruder von Aydan Özoguz.12 Yavuz Özoguz hat Jahrzehnte mit dem Muslim Markt schiitische regimetreue Propaganda verbreitet.13 Sein Sohn ist mit “Actuarium” ein mittlerweile reichweitenstarker islamistischer Influencer (auf youtube über 60.000 Abonnenten14). Die aktuellen Videos von Feiern vieler Iraner deutet Yavuz Özoguz in einer aktuellen Aufnahme – selber tränenreich – als Trauer um Imam Chamenei um.15 Das ist dann schon eine sehr eigene Welt.


Titelbild: Blaue Moschee des Islamischen Zentrum Hamburg, Von AltSylt – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=42875771


Quellen:

  1. Siehe Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums vom 24.07.2024
    BAnz AT 24.07.2024 B1
    https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?5 ↩︎
  2. Hier zur Bildung des Beirats
    https://www.forschung-und-lehre.de/lehre/beirat-fuer-islamische-theologie-an-der-hu-steht-fest-1627
    Diese benennung war 2019 umstritten. ↩︎
  3. https://ikwev.org/mitgliedsorganisationen/ ↩︎
  4. https://www.hessenschau.de/panorama/frankfurt-gericht-erlaubt-weiterhin-proteste-vor-geschlossener-moschee-v1,moschee-protest-frankfurt-100.html ↩︎
  5. https://www.bild.de/politik/inland/strassensperre-fuer-pop-up-moschee-der-mullah-anhaenger-69a092ac552089128bc487de ↩︎
  6. https://www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/2025/07/joint-statement-on-iranian-state-threat-activity-in-europe-and-north-america ↩︎
  7. S. 65
    https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024-fakten-und-tendenzen-kurzzusammenfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ↩︎
  8. A.a.O. ↩︎
  9. S. 65
    https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024-fakten-und-tendenzen-kurzzusammenfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ↩︎
  10. https://vunv1863.wordpress.com/2023/12/22/zwei-terror-urteile-hintereinander/ ↩︎
  11. https://www.deutschlandfunk.de/mutmasslicher-terror-drahtzieher-ramin-yektaparast-aus-nrw-soll-im-iran-getoetet-worden-sein-100.html ↩︎
  12. https://tr.wikipedia.org/wiki/Aydan_%C3%96zo%C4%9Fuz ↩︎
  13. https://muslim-markt.de/index.html ↩︎
  14. https://www.youtube.com/c/Actuarium ↩︎
  15. https://www.youtube.com/watch?v=_hijz_0hxVA&t=1s ↩︎

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