Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Update: Etappensieg gegen die Babyhandels-Lobby

von | 17.10.25

Babyfaust

Stadt Köln reagiert auf unseren Einsatz

Wir von Frauenheldinnen e. V. haben im Kampf gegen die Messe „Wish for a Baby“ (18.–19. Oktober 2025, Sartory-Säle Köln) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt.
Nach unserem ordnungsbehördlichen Antrag und dem anschließenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht hat die Stadt Köln reagiert:

  • Die Ordnungsbehörde ist sensibilisiert und vor Ort im Einsatz.
  • Der Veranstalter hat zugesagt, unsere Forderungen an alle Aussteller weiterzugeben und auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen hinzuweisen.

Zwar war die Zeit für eine inhaltliche Gerichtsentscheidung zu knapp, doch unser Engagement hat Wirkung gezeigt: Die Behörden prüfen nun unsere Punkte und kontrollieren das Geschehen vor Ort. Wir behalten uns vor, in einem Fortsetzungsfeststellungsverfahren im Nachhinein die Messe überprüfen zu lassen, um gegen weitere derartige Veranstaltungen vorgehen zu können.

Monika Glöcklhofer, zweite Vorsitzende von Frauenheldinnen e. V.:

„Das ist ein spürbarer Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, was auf der Messe tatsächlich passiert. Wir setzen auf Transparenz – und auf wache Augen von Presse und Öffentlichkeit.“

Was wir jetzt erwarten

Wir appellieren an alle Interessierten, selbst hinzuschauen:
Findet auf der Messe tatsächlich keine Werbung oder Vermittlung für Leihmutterschaft statt – oder wird weiterhin für verbotene Praktiken wie Eizellspende und Surrogacy geworben?

Hier gibt’s kostenlose Tickets: https://www.wishforababy.de/koeln/2025/tickets/

Wer Hinweise oder Beobachtungen hat (z. B. Fotos, Flyer, Gespräche, QR-Codes), kann diese an uns weiterleiten:
info@frauenheldinnen.de

Wir prüfen alle Meldungen und leiten sie gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weiter.

Hintergrund

Unser Anwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) hatte die Stadt Köln auf gravierende Rechtsverstöße hingewiesen:
Viele Aussteller werben für Leihmutterschaftsprogramme, sammeln Kontaktdaten oder bieten Einzelberatungen an – alles Handlungen, die nach deutschem Recht verboten sind. Nach unserem Einschreiten hat der Veranstalter zugesagt, die Aussteller nochmals zu belehren und die Behörde kontrolliert vor Ort.

Wir werden die Entwicklung eng begleiten – und prüfen, wie ähnliche Veranstaltungen künftig frühzeitig unterbunden werden können.

Frauenheldinnen e.V.

Für Frauenrechte. Für Menschenwürde. Gegen die Kommerzialisierung von Körpern und Kindern.

Jetzt spenden1

Frauenheldinnen e.V.
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM
Verwendungszweck: „Einsatz gegen Leihmutterschaft“

Bitte geben Sie bei Spende via PayPal den Verwendungszweck „Einsatz gegen Leihmutterschaft“ an. Vielen Dank!


  1. Von deiner Spende behält der gemeinnützige Verein Frauenheldinnen e.V. 5 Prozent Bearbeitungsgebühr ein. Diese hilft uns, einen Teil der Arbeit zu finanzieren, die mit einer Spendenkampagne verbunden ist. Wenn du über Paypal oder einen anderen Zahlungsdienstleister bezahlst, gehen von deiner Spende zusätzlich dessen Gebühren ab.
    Derzeit sind die entstehenden Kosten für das Verfahren noch nicht bekannt. Falls nach Abschluss der Spendensammlung mehr Spenden eingegangen sind, als benötigt werden, geht deine Spende in den allgemeinen Rechtshilfefonds von Frauenheldinnen e.V. und wird zur Abwehr ähnlicher Angriffe auf Frauenrechte und Frauenräume verwendet. ↩︎

Keinen Artikel verpassen, Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutzhinweise

Ein Projekt von

Frauenheldinnen e.V. – Die gemeinnützige Förderplattform

Frauenheldinnen e.V. – Die gemeinnützige Förderplattform

Mehr zum Thema:

Essay Leihmutterschaft

Klartext zu Leihmutterschaft: Es geht nicht um niedliche Babys – es geht um die Vermarktung weiblicher Körper

Wir müssen endlich aufhören, über Leihmutterschaft zu sprechen, als ginge es um niedliche Babys für arme kinderlose Paare, deren Kinderwunsch wir aus Mitgefühl erfüllen sollten. Es geht nicht um mildtätiges Handeln. Worüber wir sprechen sollten, ist die Kommodifizierung des weiblichen Körpers – in einer Welt, in der Frauenkörper Brutkästen und Babys Handelsware sind, und deren Produktions- und Lieferketten rund um den Globus führen. Das Produkt, das wirtschaftlich nutzbar gemacht wird, ist die weibliche Reproduktionsfähigkeit.

mehr lesen

Update Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Gute Nachrichten für alle, die sich seit Jahren gegen Leihmutterschaft und Eizellspende engagieren: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute einen Beschluss veröffentlicht, der unsere Arbeit entscheidend voranbringt. Auch wenn unsere konkrete Beschwerde formal keinen Erfolg hatte, ist die Begründung des Gerichts ein echter Durchbruch.

mehr lesen

Update „Frauenheldinnen gegen Babyhandel”

Update: Prüfen wir eine UWG-Klage gegen illegale Werbung auf Kinderwunschmessen?

In unseren bisherigen rechtlichen Schritten gegen die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ lag der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Recht (Ordnungsbehörden, Verwaltungsgericht) sowie dem Strafrecht (Strafanzeige wegen verbotener Werbung, Vermittlung und Anbahnung nach AdVermiG und ESchG). Ein weiterer möglicher Rechtsweg, der inzwischen auch von unserem Prozessfinanzierer angesprochen wurde, betrifft das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir haben deshalb gutachterlich prüfen lassen, ob eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen die Messe bzw. die dort werbenden internationalen Agenturen möglich wäre.

mehr lesen
Klartext zu Leihmutterschaft: Es geht nicht um niedliche Babys – es geht um die Vermarktung weiblicher Körper

Essay Leihmutterschaft

Klartext zu Leihmutterschaft: Es geht nicht um niedliche Babys – es geht um die Vermarktung weiblicher Körper

Wir müssen endlich aufhören, über Leihmutterschaft zu sprechen, als ginge es um niedliche Babys für arme kinderlose Paare, deren Kinderwunsch wir aus Mitgefühl erfüllen sollten. Es geht nicht um mildtätiges Handeln. Worüber wir sprechen sollten, ist die Kommodifizierung des weiblichen Körpers – in einer Welt, in der Frauenkörper Brutkästen und Babys Handelsware sind, und deren Produktions- und Lieferketten rund um den Globus führen. Das Produkt, das wirtschaftlich nutzbar gemacht wird, ist die weibliche Reproduktionsfähigkeit.

mehr lesen
Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Update Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Gute Nachrichten für alle, die sich seit Jahren gegen Leihmutterschaft und Eizellspende engagieren: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute einen Beschluss veröffentlicht, der unsere Arbeit entscheidend voranbringt. Auch wenn unsere konkrete Beschwerde formal keinen Erfolg hatte, ist die Begründung des Gerichts ein echter Durchbruch.

mehr lesen
Update: Prüfen wir eine UWG-Klage gegen illegale Werbung auf Kinderwunschmessen?

Update „Frauenheldinnen gegen Babyhandel”

Update: Prüfen wir eine UWG-Klage gegen illegale Werbung auf Kinderwunschmessen?

In unseren bisherigen rechtlichen Schritten gegen die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ lag der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Recht (Ordnungsbehörden, Verwaltungsgericht) sowie dem Strafrecht (Strafanzeige wegen verbotener Werbung, Vermittlung und Anbahnung nach AdVermiG und ESchG). Ein weiterer möglicher Rechtsweg, der inzwischen auch von unserem Prozessfinanzierer angesprochen wurde, betrifft das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir haben deshalb gutachterlich prüfen lassen, ob eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen die Messe bzw. die dort werbenden internationalen Agenturen möglich wäre.

mehr lesen