Monireh Kazemi, Exiliranerin und Referentin der Frauenheldinnen, ordnet die aktuelle Lage im Iran zum Jahreswechsel 2025/26 ein – und verbindet diese Analyse mit einem eindringlichen Appell an Deutschland, nicht denselben Weg zu gehen.
Monireh Kazemi, Exiliranerin und Referentin der Frauenheldinnen, ordnet die aktuelle Lage im Iran zum Jahreswechsel 2025/26 ein – und verbindet diese Analyse mit einem eindringlichen Appell an Deutschland, nicht denselben Weg zu gehen.
Das neue Jahr beginnt mit einer guten Nachricht: Ein gegen ein Mitglied der Frauenheldinnen – Heilender – geführtes Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigung wurde ohne Auflagen eingestellt. Die Sache ist damit rechtlich erledigt. Und dennoch wäre es falsch, sie einfach abzuhaken.
Zehn Jahre nach der Kölner Silvesternacht 2015 ist klar: Unsere schwindende Freiheit bewahren wir nur, wenn wir endlich den Mut aufbringen, die Realität zu sehen und konsequent zu handeln. Tun wir das nicht, ist der freie öffentliche Raum für Frauen und Mädchen bald Geschichte.
Wir freuen uns sehr über einen neuen politischen Player: Mit der Gründung der Partei FIF: Frau in Führung, Frau Leben Freiheit bekommt der Protest eine politische Struktur. Das ist toll, denn dadurch wandern Frauenthemen vom Rand ins Zentrum der Politik.
Für uns Frauenheldinnen ist diese Gründung eine besondere Freude, denn drei der vier Frauen in der Parteiführung sind Frauenheldinnen: Hourvash Pourkian, Ute Lefelmann und Astrid Warburg Manthey. Und es zeigt, wie engmaschig das Netzwerk widerständiger Frauen inzwischen geknüpft ist – und hilft, zivilgesellschaftliches Engagement Einzelner in politische Verantwortung zu übersetzen.
Gute Nachrichten für alle, die sich seit Jahren gegen Leihmutterschaft und Eizellspende engagieren: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute einen Beschluss veröffentlicht, der unsere Arbeit entscheidend voranbringt. Auch wenn unsere konkrete Beschwerde formal keinen Erfolg hatte, ist die Begründung des Gerichts ein echter Durchbruch.
Im Essener Prozess gegen Mitglieder einer syrischen Großfamilie geht es um Mädchenhandel, arrangierte und Zwangsehen, sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und den Import patriarchaler Machtstrukturen nach Deutschland. Ein Fall, der alles vereint, was Frauen und Mädchen akut bedroht – und der zeigt, wie deutsche Behörden und Gerichte damit überfordert sind.
Besonders brisant: Unsere Frauenheldinnen-Islamismusexpertin Sigrid Herrmann wurde als einzige NGO-Berichterstatterin bei einer wichtigen Zeugenaussage aus dem Saal ausgeschlossen. Gleichzeitig durften die mutmaßlichen Täter im Saal bleiben!
Am 31. Dezember 2015 wurden in Köln hunderte Frauen Opfer massiver sexueller Übergriffe. Über 1.200 Anzeigen, davon rund 500 Sexualdelikte bis hin zu Vergewaltigungen, dokumentieren das Ausmaß. Die Angriffe auf Frauen und die mangelhafte Sanktionierung müssen ein Ende haben. Übergriffe müssen Folgen haben. Und wer diese grundlegenden Regeln nicht respektiert, hat in Deutschland keinen Platz.Am 31. Dezember 2025 von 12–14 Uhr rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich unserer Mahnwache anzuschließen und gemeinsam ein sichtbares Zeichen zu setzen.
Im Rahmen unserer Partnerkampagne „Was ist eine Frau“ rufen wir unsere Mitglieder und Verbündeten dazu auf, jetzt Briefe an Familienministerin Karin Prien zu schicken. Jede einzelne Nachricht erhöht den politischen Druck. Deutschland braucht endlich wieder eine Frauenpolitik, die Frauen schützt – und nicht Frauenfeinde fördert.
Wir laden ausdrücklich dazu ein, den offenen Brief von „Was ist eine Frau“ zu versenden. Die Ministerin muss zurückkehren zu einer verfassungs- und völkerrechtskonformen Frauenpolitik – statt die Fehlentwicklungen ihrer Ampel-Vorgängerinnen fortzuführen.
In unseren bisherigen rechtlichen Schritten gegen die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ lag der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Recht (Ordnungsbehörden, Verwaltungsgericht) sowie dem Strafrecht (Strafanzeige wegen verbotener Werbung, Vermittlung und Anbahnung nach AdVermiG und ESchG). Ein weiterer möglicher Rechtsweg, der inzwischen auch von unserem Prozessfinanzierer angesprochen wurde, betrifft das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir haben deshalb gutachterlich prüfen lassen, ob eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen die Messe bzw. die dort werbenden internationalen Agenturen möglich wäre.
Der Fall Holstein zeigt, was 2024 und 2025 auf dem Spiel steht: Dürfen Frauen die Realität benennen – oder wird uns das Sprechen der Wahrheit per Abmahnung und Klage verboten? Ein biologischer Mann, der sich als Frau bezeichnet, versucht nicht nur seit über einem Jahr, Mitglied in einem Frauenfitnessstudio zu werden, sondern auch, uns Frauenheldinnen juristisch mundtot zu machen. Wir halten dagegen: Frauenräume brauchen klare Sprache. Frauenrechte brauchen Wahrheit. Dieser Fall ist ein Präzedenzfall. Er entscheidet mit darüber, ob Frauen auch künftig sagen dürfen, was ist – und ob wir unsere Schutzräume gegen männliche Ansprüche verteidigen können.