Das neue Jahr beginnt mit einer guten Nachricht: Ein gegen ein Mitglied der Frauenheldinnen – Heilender – geführtes Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigung wurde ohne Auflagen eingestellt. Die Sache ist damit rechtlich erledigt.
Und dennoch wäre es falsch, sie einfach abzuhaken.
Was ist passiert?
Ein Transaktivist hatte Strafanzeige erstattet – nicht wegen Gewalt, nicht wegen Bedrohung, sondern wegen einer Meinungsäußerung. Ziel solcher Anzeigen ist in aller Regel nicht eine Verurteilung, sondern Einschüchterung: Wer den Mut verliert oder sich keinen Anwalt leisten kann, zieht sich zurück, löscht Beiträge, schweigt.
In diesem Fall ist das nicht gelungen – weil es professionelle Gegenwehr gab.
Warum das Verfahren eingestellt wurde
Dank anwaltlicher Vertretung durch Dr. Jonas Jacob (Kanzlei Frowein & Partner) konnte der Vorwurf rechtlich eingeordnet und entkräftet werden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ohne Auflagen ein. Es gibt keinen Schuldspruch, keine Geldauflage, keinen Makel.
Was der Fall trotzdem gekostet hat
Auch eingestellte Verfahren kosten Geld.
In diesem Fall beliefen sich die Anwaltskosten auf rund 2.500 Euro.
Diese Summe konnte nur aufgebracht werden, weil es Solidarität gab:
- Danke an alle Spenderinnen und Spender, die etwa die Hälfte der Kosten getragen haben.
- Danke an die Frauenheldinnen, die die andere Hälfte der Kosten übernommen haben.
Ohne den Rechtshilfefonds der Frauenheldinnen hätte es keine Beauftragung des Anwalts gegeben – und ohne diese professionelle Verteidigung hätte der Betroffene vor der Wahl gestanden, entweder zu schweigen oder ein unkalkulierbares Risiko einzugehen.
Warum dieser Fall exemplarisch ist
Dieser Fall zeigt, wie leicht Strafanzeigen als Druckmittel eingesetzt werden können – und wie abhängig Meinungsfreiheit inzwischen vom Geldbeutel geworden ist. Wer sich nicht wehrt, verliert automatisch. Nicht, weil er Unrecht hat, sondern weil Einschüchterung wirkt.
Dass dieses Verfahren eingestellt wurde, ist ein Erfolg.
Dass es überhaupt geführt wurde, ist ein Skandal.
Warum wir weiterhin Unterstützung brauchen
Der konkrete Fall ist erledigt – andere sind es nicht.
- Doris Lange: hier läuft das Verfahren, aber es besteht ein ausreichend dickes Polster.
- In den Leihmutterschaftsverfahren sind wir trotz hoher Spenden mit rd. 5.000 Euro in Vorleistung gegangen.
- Im Fall Laura-Hanna Holstein laufen weitere rechtliche Auseinandersetzungen.
Der Rechtshilfefonds ermöglicht es, schnell, unbürokratisch und wirksam einzuspringen, wenn Menschen durch juristische Mittel eingeschüchtert werden sollen.
Unser Appell
Wenn ihr
- diesen konkreten Fall noch vollständig ausfinanzieren wollt oder
- den Frauenheldinnen helfen möchtet, auch künftig in vergleichbaren Fällen schnell und entschlossen zu handeln,
dann unterstützt bitte den Rechtshilfefonds der Frauenheldinnen.
Jeder Beitrag hilft.
Nicht abstrakt – sondern ganz konkret.
Denn Meinungsfreiheit darf kein Luxus sein.
Jetzt steuerbegünstigt spenden!
Frauenheldinnen e.V.
Betreff: „Rechtshilfefonds”
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM
Paypal-Konto: konto@frauenheldinnen.de
Bitte geben Sie bei Spende via PayPal den Betreff an. Vielen Dank!

