Monireh Kazemi, Exiliranerin und Referentin der Frauenheldinnen, ordnet die aktuelle Lage im Iran zum Jahreswechsel 2025/26 ein – und verbindet diese Analyse mit einem eindringlichen Appell an Deutschland, nicht denselben Weg zu gehen.
Monireh Kazemi, Exiliranerin und Referentin der Frauenheldinnen, ordnet die aktuelle Lage im Iran zum Jahreswechsel 2025/26 ein – und verbindet diese Analyse mit einem eindringlichen Appell an Deutschland, nicht denselben Weg zu gehen.
Das neue Jahr beginnt mit einer guten Nachricht: Ein gegen ein Mitglied der Frauenheldinnen – Heilender – geführtes Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigung wurde ohne Auflagen eingestellt. Die Sache ist damit rechtlich erledigt. Und dennoch wäre es falsch, sie einfach abzuhaken.
Zehn Jahre nach der Kölner Silvesternacht 2015 ist klar: Unsere schwindende Freiheit bewahren wir nur, wenn wir endlich den Mut aufbringen, die Realität zu sehen und konsequent zu handeln. Tun wir das nicht, ist der freie öffentliche Raum für Frauen und Mädchen bald Geschichte.
Gute Nachrichten für alle, die sich seit Jahren gegen Leihmutterschaft und Eizellspende engagieren: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute einen Beschluss veröffentlicht, der unsere Arbeit entscheidend voranbringt. Auch wenn unsere konkrete Beschwerde formal keinen Erfolg hatte, ist die Begründung des Gerichts ein echter Durchbruch.
Im Essener Prozess gegen Mitglieder einer syrischen Großfamilie geht es um Mädchenhandel, arrangierte und Zwangsehen, sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und den Import patriarchaler Machtstrukturen nach Deutschland. Ein Fall, der alles vereint, was Frauen und Mädchen akut bedroht – und der zeigt, wie deutsche Behörden und Gerichte damit überfordert sind.
Besonders brisant: Unsere Frauenheldinnen-Islamismusexpertin Sigrid Herrmann wurde als einzige NGO-Berichterstatterin bei einer wichtigen Zeugenaussage aus dem Saal ausgeschlossen. Gleichzeitig durften die mutmaßlichen Täter im Saal bleiben!
Am 31. Dezember 2015 wurden in Köln hunderte Frauen Opfer massiver sexueller Übergriffe. Über 1.200 Anzeigen, davon rund 500 Sexualdelikte bis hin zu Vergewaltigungen, dokumentieren das Ausmaß. Die Angriffe auf Frauen und die mangelhafte Sanktionierung müssen ein Ende haben. Übergriffe müssen Folgen haben. Und wer diese grundlegenden Regeln nicht respektiert, hat in Deutschland keinen Platz.Am 31. Dezember 2025 von 12–14 Uhr rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich unserer Mahnwache anzuschließen und gemeinsam ein sichtbares Zeichen zu setzen.
In unseren bisherigen rechtlichen Schritten gegen die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ lag der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Recht (Ordnungsbehörden, Verwaltungsgericht) sowie dem Strafrecht (Strafanzeige wegen verbotener Werbung, Vermittlung und Anbahnung nach AdVermiG und ESchG). Ein weiterer möglicher Rechtsweg, der inzwischen auch von unserem Prozessfinanzierer angesprochen wurde, betrifft das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir haben deshalb gutachterlich prüfen lassen, ob eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen die Messe bzw. die dort werbenden internationalen Agenturen möglich wäre.
Wie positionieren sich seriöse Anbieter der Reproduktionsmedizin in Deutschland zu der rechtswidrigen Praxis der Leihmutterschaft auf Babymessen?
Der Verein Frauenheldinnen e.V. kritisiert den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf zur Neufassung des § 232 StGB („Menschenhandel“) als unzureichend und potenziell irreführend. Der Entwurf führt erstmals die „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“ als Tatbestand des Menschenhandels ein – ohne jedoch klarzustellen, dass Leihmutterschaft in Deutschland bereits als solche verboten ist und regelmäßig selbst eine Form der Ausbeutung darstellt.
„Das Bundesjustizministerium darf keine Leihmutterschaft durch die Hintertür normalisieren,“ erklärt Eva Engelken, Vorsitzende von Frauenheldinnen e.V.
Das Verwaltungsgerichts Köln hat am 17. Oktober 2025 unsern Eilantrag abgelehnt (1 L 2742/25). Dagegen haben wir am 27. Oktober 2025 über unseren Anwalt Dr. Jonas Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Heute, am 11.11. hat Jonas Jacob die Begründung nachgereicht, auch wenn die Richter sie wegen des heutigen Karnevalsbeginns wohl erst später zur Kenntnis nehmen werden.