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Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Update Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Gute Nachrichten für alle, die sich seit Jahren gegen Leihmutterschaft und Eizellspende engagieren: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute einen Beschluss veröffentlicht, der unsere Arbeit entscheidend voranbringt. Auch wenn unsere konkrete Beschwerde formal keinen Erfolg hatte, ist die Begründung des Gerichts ein echter Durchbruch.

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Kinderehen, Clanstrukturen, massiver familiärer Druck – und ein Gericht, das die Öffentlichkeit lieber aussperrt

Achgut-Artikel über Sigrid Herrmanns Prozessausschluss

Kinderehen, Clanstrukturen, massiver familiärer Druck – und ein Gericht, das die Öffentlichkeit lieber aussperrt

Im Essener Prozess gegen Mitglieder einer syrischen Großfamilie geht es um Mädchenhandel, arrangierte und Zwangsehen, sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und den Import patriarchaler Machtstrukturen nach Deutschland. Ein Fall, der alles vereint, was Frauen und Mädchen akut bedroht – und der zeigt, wie deutsche Behörden und Gerichte damit überfordert sind.

Besonders brisant: Unsere Frauenheldinnen-Islamismusexpertin Sigrid Herrmann wurde als einzige NGO-Berichterstatterin bei einer wichtigen Zeugenaussage aus dem Saal ausgeschlossen. Gleichzeitig durften die mutmaßlichen Täter im Saal bleiben!

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10 Jahre Köln. Schluss mit islamistisch-patriarchaler Gewalt im öffentlichen Raum.

Mahnwache am 31.12. am Kölner Hauptbahnhof

10 Jahre Köln. Schluss mit islamistisch-patriarchaler Gewalt im öffentlichen Raum.

Am 31. Dezember 2015 wurden in Köln hunderte Frauen Opfer massiver sexueller Übergriffe. Über 1.200 Anzeigen, davon rund 500 Sexualdelikte bis hin zu Vergewaltigungen, dokumentieren das Ausmaß. Die Angriffe auf Frauen und die mangelhafte Sanktionierung müssen ein Ende haben. Übergriffe müssen Folgen haben. Und wer diese grundlegenden Regeln nicht respektiert, hat in Deutschland keinen Platz.Am 31. Dezember 2025 von 12–14 Uhr rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich unserer Mahnwache anzuschließen und gemeinsam ein sichtbares Zeichen zu setzen.

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Update: Prüfen wir eine UWG-Klage gegen illegale Werbung auf Kinderwunschmessen?

Update „Frauenheldinnen gegen Babyhandel”

Update: Prüfen wir eine UWG-Klage gegen illegale Werbung auf Kinderwunschmessen?

In unseren bisherigen rechtlichen Schritten gegen die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ lag der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Recht (Ordnungsbehörden, Verwaltungsgericht) sowie dem Strafrecht (Strafanzeige wegen verbotener Werbung, Vermittlung und Anbahnung nach AdVermiG und ESchG). Ein weiterer möglicher Rechtsweg, der inzwischen auch von unserem Prozessfinanzierer angesprochen wurde, betrifft das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir haben deshalb gutachterlich prüfen lassen, ob eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen die Messe bzw. die dort werbenden internationalen Agenturen möglich wäre.

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Keine Leihmutterschaft durch die Hintertür!

Pressemitteilung | Frauenheldinnen e.V. warnt vor Gesetzentwurf des BMJ

Keine Leihmutterschaft durch die Hintertür!

Der Verein Frauenheldinnen e.V. kritisiert den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf zur Neufassung des § 232 StGB („Menschenhandel“) als unzureichend und potenziell irreführend. Der Entwurf führt erstmals die „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“ als Tatbestand des Menschenhandels ein – ohne jedoch klarzustellen, dass Leihmutterschaft in Deutschland bereits als solche verboten ist und regelmäßig selbst eine Form der Ausbeutung darstellt.

„Das Bundesjustizministerium darf keine Leihmutterschaft durch die Hintertür normalisieren,“ erklärt Eva Engelken, Vorsitzende von Frauenheldinnen e.V.

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Update: Wir legen Beschwerde beim OVG Köln ein

Verfahren & Rechtshilfe "Frauenheldinnen gegen Babyhandel"

Update: Wir legen Beschwerde beim OVG Köln ein

Das Verwaltungsgerichts Köln hat am 17. Oktober 2025 unsern Eilantrag abgelehnt (1 L 2742/25). Dagegen haben wir am 27. Oktober 2025 über unseren Anwalt Dr. Jonas Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Heute, am 11.11. hat Jonas Jacob die Begründung nachgereicht, auch wenn die Richter sie wegen des heutigen Karnevalsbeginns wohl erst später zur Kenntnis nehmen werden.

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