Thema: Trans-Ideologie

Der Fall „Marla Svenja“ Liebich und die Konsequenzen

Wer darf das Selbstbestimmungsgesetz nutzen?

Der Fall „Marla Svenja“ Liebich und die Konsequenzen

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wird derzeit auf die Probe gestellt und was herauskommt, ist offen. Das Gesetz gibt jedem Menschen in Deutschland seit November 2024 das Recht, seinen Personenstandseintrag von männlich zu weiblich und umgekehrt ändern zu lassen, oder zu divers oder zu „ohne“. Der Landkreis Saalekreis hat Mitte Dezember 2025 beim Amtsgericht Halle beantragt, den Personenstandseintrag von „Marla Svenja“, geboren als Sven Liebich, wegen Missbrauchs des SBGG von weiblich auf männlich zurücksetzen zu lassen. Liebich, in der rechtsextremen Szene Sachsen-Anhalts verortet, hatte beantragt, den eigenen Personenstandseintrag – derzeit weiblich – auf divers ändern zu lassen und mit der Änderung den Namen Anne Frank zu tragen. Es ist der erste Fall seit Inkrafttreten des SBGGs, in dem die Behörden die Geschlechtszuordnung insgesamt rückgängig machen wollen.

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Gericht stoppt Eilantrag auf transmedizinische Maßnahme

Transmedizin: Keine Einschränkung der elterlichen Sorge

Gericht stoppt Eilantrag auf transmedizinische Maßnahme

Indirekt zum Thema transmedizinischer Eingriffe bei Minderjährigen gehört auch die Frage, ob Eltern das Sorgerecht entzogen werden kann, wenn sie solchen Maßnahmen nicht zustimmen. Leider bietet das SBGG die Möglichkeit, ein elterliches Veto gegen eine Transition zu überstimmen. Und in der Folge können Behörden Eltern das Sorgerecht entziehen, was fatal ist, denn dann werden Eltern entmachtet, die eigentlich ihr Kind vor lebenslänglicher Verletzung schützen wollen. Zum Glück gibt es Eltern, die dagegen vor Gericht zur Wehr setzen.

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LAZ reloaded e. V. im Gespräch mit BMBFSFJ-Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf zum SBGG

Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes

LAZ reloaded e. V. im Gespräch mit BMBFSFJ-Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf zum SBGG

LAZ reloaded e. V. berichtet über ein Gespräch mit Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf (BMBFSFJ) zur Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes. Thema waren fehlende Berücksichtigung von Frauen und Lesben in Ausschreibungen, Auswirkungen des SBGG sowie politische Einordnungen und angekündigte Vorhaben.

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Langer Atem gefragt – Doris Lange beweist ihn

Frauenfitnessstudio Erlangen: Güterichterverfahren abgelehnt

Langer Atem gefragt – Doris Lange beweist ihn

Der Rechtsstreit um das Frauenfitnessstudio von Doris Lange geht in die nächste Warteschleife. Das zuständige Richterreferat ist ab Januar 2026 zunächst unbesetzt. Das Gericht regt an, ein Güterichterverfahren in Betracht zu ziehen. Wer den Fall kennt, weiß: Genau das ist nicht das, was Doris Lange braucht oder die Frauenheldinnen oder irgendeine Unternehmerin in Deutschland.

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Bundestag debattiert über Aufnahme der „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz

Dokumentation

Bundestag debattiert über Aufnahme der „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz

Hatte sich erst vor Kurzem der Bundesrat für die Einführung des Merkmals „sexuelle Identität“ in Artikel 3, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes ausgesprochen, zog am 9. Oktober 2025 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Gesetzentwurf im Bundestag nach. Die Grünen begründen die von ihnen geforderte Änderung des Grundgesetzes damit, „… dass Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) in unserer Gesellschaft immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt“ seien. Deshalb müsse ein grundgesetzlicher Schutz vor Diskriminierung der „sexuellen Identität“ her.

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Unverfroren: Die Gegner wollen sich mit einem Vergleich davonstehlen, aber Doris Lange sagt: „No way!“

Neues im Rechtsstreit zum Frauenfitnessstudio Erlangen

Unverfroren: Die Gegner wollen sich mit einem Vergleich davonstehlen, aber Doris Lange sagt: „No way!“

Gerichtsverfahren in Deutschland stellen unsere Geduld auf eine harte Probe. So auch der Fall Doris Lange. Wird es endlich zu dem Präzedenzurteil kommen? Wird endlich ein Gericht ein für alle Mal entscheiden, dass Unternehmerinnen wie Doris Lange aus Erlangen das natürliche Recht haben, frauenexklusive Räume anzubieten – wie zum Beispiel ein Frauenfitnessstudio? Und dürfen Frauen Männern den Zutritt verwehren, selbst wenn diese ihren Personenstand zu „weiblich“ geändert haben und demnach rechtlich als Frau gelten?

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