Frauenfitnessstudio Erlangen: Güterichterverfahren abgelehnt

Langer Atem gefragt – Doris Lange beweist ihn

von | 4.02.26

Update Doris Lange, Frauenfitnessstudio Erlangen

Der Rechtsstreit um das Frauenfitnessstudio von Doris Lange geht in die nächste Warteschleife. Mit Verfügung vom 23.12.2025 teilt das Landgericht Nürnberg-Fürth Folgendes mit: Das zuständige Richterreferat ist ab Januar 2026 zunächst unbesetzt. Mit einer Nachbesetzung – und damit mit Bewegung im Verfahren – ist frühestens ab März 2026 zu rechnen.

Das Gericht regt an, ein Güterichterverfahren (eine nicht-öffentliche, mediative Vergleichslösung) in Betracht zu ziehen. Wer den Fall kennt, weiß: Genau das ist nicht das, was Doris Lange braucht oder die Frauenheldinnen oder irgendeine Unternehmerin in Deutschland.

Wir brauchen keine gütliche Einigung. Wir brauchen Recht.

Dankenswerterweise hat Doris Lange einen langen Atem. Ihre Botschaft:

  • Sie will keine Güteverhandlung.
  • Sie braucht Rechtsklarheit.

Und genau darin liegt die Bedeutung dieses Falls. Ein Vergleich mag für die Gegenseite bequem sein und genau das, was der biologische Mann, der als Laura Hanna Holstein Mitglied im einzigen Frauenfitnessstudio Erlangen werden wollte, jetzt am liebsten hätte. Was könnte bei so einem Vergleich rauskommen? Er zieht seinen Mitgliedsantrag für das Frauenfitnessstudio zurück. Doris Lange willigt ein – und das wars.

Mitnichten! Für Doris Lange – und für unzählige andere Unternehmerinnen – würde ein solcher Vergleich die zentrale Frage offenlassen:
Gilt das Hausrecht von Frauen über ihre eigenen Schutzräume – oder gilt es nicht?

Warum dieser Fall so wichtig ist

Hier geht es nicht um eine Einzelperson. Hier geht es um einen Präzedenzfall von bundesweiter Tragweite:

  • Dürfen Frauen frauenexklusive Räume betreiben?
  • Haben Unternehmerinnen das Recht, Intimität, Schutz und Vertragsversprechen gegenüber ihren Kundinnen durchzusetzen?
  • Oder wird dieses Recht faktisch durch das neue Selbstbestimmungsgesetz ausgehöhlt?

Dass ein Gericht nun selbst ein Güteverfahren nahelegt, während ein klares Urteil aussteht, zeigt: Der Druck, eine Grundsatzentscheidung zu vermeiden, ist real.

Nervliche Zähigkeit – und echte Größe

Seit Monaten trägt Doris Lange die volle Last dieses Verfahrens:
juristisch, finanziell, unternehmerisch – und psychisch.
Sie hält stand gegen immer neue schlechte Bewertungen auf Google – gegen die sie auch juristisch vorgeht. Sie erleidet wirtschaftliche Einbußen und öffentliche Angriffe. Dennoch bleibt sie dabei sachlich, klar und würdevoll.

Diese nervliche Zähigkeit ist alles andere als selbstverständlich. Sie ist mutig. Sie ist verantwortungsvoll. Und sie ist beeindruckend.

Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer

Dank eurer Spenden hat Doris Lange den langen Atem, den dieses Verfahren nun erneut verlangt. Von den rund 70.000 Euro an Spenden sind noch etwas über 40.000 Euro vorhanden. Das reicht, um die Verzögerung zu überbrücken und weiter auf ein Urteil hinzuarbeiten.

Und genau darum geht es jetzt: Dranbleiben. Aushalten. Nicht einknicken. Wir halten euch weiter auf dem Laufenden.
Und wir sagen es deutlich:
Dieser Fall ist wichtig.
Diese Unternehmerin ist wichtig.
Und ihr langer Atem ist ein Geschenk – für uns alle.

Videobotschaft von Doris Lange

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Kein Einzelfall

Der Fall Doris Lange ist zwar ein Präzedenzfall, aber kein Einzelfall. Die Dialogplattform für Frauenrechte “Was ist eine Frau?” sammelt auf einer internaktiven Karte Vorfälle im Zusammenhang mit der Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags, die durch eine öffentliche Berichterstattung dokumentiert sind. Zudem ist der Fall Doris Lange ein Beleg dafür, wie problematisch es ist, wenn eine sogenannte “sexuelle Identität” in einer Gesetzgebung – in diesem Fall dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – auf eine Stufe wie “Geschlecht” gestellt wird. Der Fall belegt eindrücklich, dass eine entsprechende Grundgesetzänderung in Artikel 3 um jeden Preis verhindert werden muss. Auf der Website grundgesetz-schuetzen.de können Sie sich informieren, eine Petition unterzeichnen und einen Brief an Ihre Abgeordneten senden. Dieses Vorhaben wird demnächst durch den Bundestag gehen.

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