Upddate Verfahren und Crowdfunder #MannBleibtMann

Mann bleibt Mann – Wir verteidigen Wahrheit und Frauenrechte

von | 5.12.25

Die Vorständinnen der Frauenheldinnen – Eva Engelken und Monika Glöcklhofer

Der Fall Holstein zeigt, was 2024 und 2025 auf dem Spiel steht: Dürfen Frauen die Realität benennen – oder wird uns das Sprechen der Wahrheit per Abmahnung und Klage verboten?

Ein biologischer Mann, der sich als Frau bezeichnet, versucht nicht nur seit über einem Jahr, Mitglied in einem Frauenfitnessstudio zu werden, sondern auch, uns Frauenheldinnen juristisch mundtot zu machen. Wir halten dagegen: Frauenräume brauchen klare Sprache. Frauenrechte brauchen Wahrheit.

Dieser Fall ist ein Präzedenzfall.

Er entscheidet mit darüber, ob Frauen auch künftig sagen dürfen, was ist – und ob wir unsere Schutzräume gegen männliche Ansprüche verteidigen können.

Aktuelles Update: 5. Dezember 2025 – ein Jahr später

Ein Jahr später (das letzte Update war 2024) kommt die große Überraschung. Die mit „Pronomen *sie/ihr*“  auftretende Anwältin von Laura Hannah Holstein wittert offenbar eine neue Chance, uns Frauenheldinnen doch noch verbieten zu lassen, einen Mann als Mann zu bezeichnen.

Im September 2025 schreibt sie unserm Anwalt Jonas Jacob, dass sie “im Hauptsacheverfahren” gegen uns vorgehen wolle. Sprich, sie will uns per Klage verbieten lassen, einen Mann als Mann zu bezeichnen. Und sie möchte, dass wir Texte auf unserer Website löschen, die ihre “Mandantin” “nicht unschwer in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen”.

Dass die Texte weiterhin auf unserer Website stehen, ist korrekt beobachtet – schließlich hatte dieselbe Anwältin ein knappes Jahr zuvor erklärt, alle Abmahnungen nicht weiter zu verfolgen.

Woher also der plötzliche Sinneswandel?

Sie sagt es selbst ganz offen: Es liegt an einem erstinstanzlichen – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Landgericht Frankfurts gegen Nius. Dazu verlinkt sie die Meldung des Beck-Verlags: “Mit-Glied-Schaft” im Fitnessstudio: Reichelt-Portal NiuS muss Transfrau 6.000 Euro zahlen” (LG Frankfurt, Urteil vom 10.07.205 – 2-03 O 129/25: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/fitnessstudio-berichterstattung-transfrau-persoenlichkeitsrecht-6.000-euro-nius.

Hier der Archivlink: “Mit-Glied-Schaft” im Fitnessstudio: Reichelt-Portal NiuS muss Transfrau 6.000 Euro zahlen

Ein Blick in diese Meldung zeigt:

Das Landgericht Frankfurt gewichtet die ideologisch untermauerte „geschlechtliche Identität“ eines biologischen Mannes sehr hoch – aber erwähnt nicht einmal, dass sie mit den Persönlichkeitsrechten der weiblichen Kundinnen kollidieren.

Und genau hier liegt der Kern:

Um die Schutzräume von Frauen zu schützen, muss man jedoch benennen, dass es sich bei Laura Hanna Holstein eben nur auf dem Papier um eine Frau handelt – und ansonsten um einen Mann.

Das war 2024 so.
Das ist 2025 so.

Und dabei wird es bleiben, auch wenn wir uns dafür vor Gericht verteidigen müssen.
Entsprechend schrieben wir unserm Anwalt Jonas Jacob:

„Lieber Herr Jacob, wir werden die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und sehen einem Hauptsacheverfahren gelassen entgegen.“

Unser Anwalt antwortet der Gegenseite, dass das Verfahren gegen Nius einen völlig anderen Sachverhalt betrifft – und dass die Gegenseite selbst die „Angelegenheiten in der Sache Holstein ./.Frauenheldinnen für erledigt“ erklärt habe. Für uns war die Sache damit abgeschlossen.

Die „Pronomen: *sie/ihr*-Anwältin sieht das anders.

Sie betont nun, sie habe die „die Sache lediglich „kollegialiter“ für erledigt erklärt  – also aus Gründen der anwaltlichen Höflichkeit.

Ist jetzt die Höflichkeit vorbei? Wegen eines Urteils gegen Nius? Erstaunlich. Aber vor allem: ein Angriff auf die Wahrheit und auf die Rechte von Frauen.

Warum wir jetzt Ihre Unterstützung brauchen

Die Gegenseite will ein Hauptsacheverfahren.
Wir auch – denn wir wollen eine gerichtliche Klärung, dass Frauen weiterhin sagen dürfen, was wahr ist.

Aber ein Hauptsacheverfahren kostet Geld:
für Schriftsätze, Gerichtskosten, Stellungnahmen, Anhörungen, Gutachten, womöglich mehrere Instanzen.

Wir Frauenheldinnen stehen bereit, diesen Präzedenzfall für alle Frauen im Land zu führen.
Aber wir können das nur gemeinsam mit Ihnen.

Die Wahrheit zu sagen darf nicht vom Geldbeutel abhängen.
Derzeit warten wir auf die offizielle Eröffnung des Hauptsacheverfahrens.
Bis dahin – und darüber hinaus – brauchen wir Ihre Unterstützung, um dieses Verfahren durchzustehen und Frauenrechte wirksam zu verteidigen.

Autorin

  • Die Redaktion des FrauenheldinnenMagazins begleitet die Arbeit von Frauenheldinnen e.V. journalistisch und dokumentarisch und bietet Raum für Analysen, Interviews, Berichte und Debattenbeiträge.

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